Neben den Aufnahmen von Überwachungskameras der Polizei gibt es von der Tat am Königsplatz, bei der am vergangenen Freitag ein Mann gestorben ist, auch ein privates Video. Es ist in großer Entfernung aufgenommen und zeigt, dass es vor dem tödlichen Schlag gegen den Kopf ein Handgemenge zwischen einigen der sieben Tatverdächtigen und dem Opfer gegeben hat. Für die Rechtsanwälte Klaus Rödl und Werner Ruisinger, die beide je einen Verdächtigen verteidigen, stellt sich deshalb die Frage, ob die Anklage rechtlich anders zu bewerten ist als von der Staatsanwaltschaft. Die geht, was den 17 Jahre alten Hauptverdächtigen betrifft, von Totschlag aus. Die anderen sechs Verdächtigen sollen sich der Beihilfe zum Totschlag schuldig gemacht haben.
Das Video, von dem die Augsburger Allgemeine berichtet hatte und das auch der SZ vorliegt, ist etwa zehn Sekunden lang. Zu sehen sind die Gruppe und der Mann, es kommt zum Handgemenge, dann zum Schlag. Rödl und Ruisinger sagen, dass auf den Bildern nicht wie von der Polizei dargestellt zu sehen sei, dass die Gruppe den Mann komplett umzingle. Auch von einem Handgemenge habe die Polizei nicht berichtet. "Die öffentliche Darstellung und was auf dem Video zu sehen ist, passen nicht zusammen", sagt Ruisinger.
Beide Verteidiger sagen, dass dem Video zufolge bei ihren Mandanten der Tatvorwurf nicht zu halten sei. Sie betonen aber, dass sie die Videos der Polizei noch nicht haben einsehen können, mit anderen Blickwinkeln und besserer Qualität. "Ein einzelnes Video ist nur ein Ausschnitt und zeigt nicht unbedingt alles", sagt dazu auch Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Die Polizei habe alle Videos ausgewertet. Rödl und Ruisinger betonen auch, dass sie nichts gesehen haben, was auf Notwehr der Tatverdächtigen schließen lasse. "Der Mann hat nichts gemacht, was einen Schlag rechtfertigen würde", sagt Rödl.