Urteil gegen Angelo Kelly:Gesangseinlage war Kinderarbeit

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Angelo Kelly ließ seinen kleinen Sohn auf der Bühne auftreten - und muss deswegen ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro bezahlen.

Von Olaf Przybilla

Der Musiker Angelo Kelly ist vom Amtsgericht Haßfurt schuldig gesprochen worden, seinen vierjährigen Sohn in verbotener Weise als Arbeitgeber auf der Bühne beschäftigt zu haben. Er muss deshalb eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken hatte gegen Kelly zuvor ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt, nachdem der Musiker im Juli 2019 seinen Sohn William auf der Bühne des unterfränkischen Schlosses Eyrichshof im Rahmen der "Irish Summer Tour" deutlich nach 17 Uhr hatte auftreten lassen. Gegen den Bußgeldbescheid hatte Kelly Einspruch erhoben, sodass nun ein Amtsrichter über die Strafwürdigkeit des Auftritts zu urteilen hatte.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin Kerstin Leitsch würdigte der Amtsrichter den Vortrag von Kellys Anwalt, dem zu Folge der Vierjährige keinen psychologischen Schaden durch den Auftritt erlitten haben soll. Insofern sei eine Reduzierung des Bußgeldes auf 3000 Euro zu rechtfertigen. Trotzdem habe es sich um den Auftritt eines Kindes in einer Profimusikertruppe gehandelt. Und zwar - entgegen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes - deutlich nach 17 Uhr. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren nach einem genehmigten Antrag bei Musikaufführungen auftreten können. Allerdings lediglich in der Zeit zwischen acht und 17 Uhr.

Auf diese Tatsache sei Angelo Kelly auch vom bayerischen Familienministerium vorab hingewiesen worden. Die Gewerbeaufsicht habe insofern mit dem Bußgeldbescheid richtig gehandelt. Auch spiele die Frage, ob ein Kind eine Tätigkeit gerne respektive freiwillig verrichte, im Gesetz keine Rolle. Die Beweisaufnahme habe klar ergeben, dass Kellys Sohn William mindestens 30 Minuten auf der Bühne von Schloss Eyrichshof gestanden und dabei auch ein eigenes Lied interpretiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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