Steuerhinterziehung:Tandler legt Revision gegen Maskenurteil ein

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Die Angeklagte Andrea Tandler steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts vor ihren Rechtsanwältinnen. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Nach einem Deal wurde die Maskenmillionärin zu einer Gefängnisstrafe von mehr als vier Jahren verurteilt. Eine Woche später geht sie dagegen vor - "höchst vorsorglich", wie es heißt.

Von Thomas Balbierer

Eine Woche nach dem Steuerurteil gegen die Maskenmillionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler hat ihre Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München I am Freitag mit. Tandler und ihr mitangeklagter Weggefährte Darius N. waren wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie hatten die Vorwürfe im Rahmen eines sogenannten Deals gestanden. Auch N. will gegen das Urteil vorgehen.

Ein Sprecher Tandlers sagte auf SZ-Anfrage, dass man diesen Schritt "höchst vorsorglich" gehe, da sonst die Frist für eine Revision verstrichen wäre. Es bedeute nicht, dass die Verständigung mit dem Gericht infrage gestellt werde. Man wolle das schriftliche Urteil abwarten und prüfen. Für den Fall, dass Tandler auch danach an der Revision festhält, müsste das Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden.

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Tandler hatte gegen Ende ihres Steuerprozesses gestanden, Provisionen von fast 50 Millionen Euro aus Geschäften mit Corona-Masken nicht korrekt versteuert und dem Fiskus dadurch 7,8 Millionen Euro vorenthalten zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Ihre offenen Steuerschulden zahlte sie zurück. Die Untersuchungshaft, in der sie seit Januar saß, durfte sie nach dem Prozess verlassen, um eine Erkrankung auszukurieren. Ihr Weggefährte Darius N. wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, auch er durfte das Gefängnis verlassen. Der Revisionsantrag hat laut einem Gerichtssprecher keinen Einfluss auf die Aussetzung der Haftbefehle.

Ein Gerichtssprecher wies schriftlich darauf hin, dass den Verurteilten auch nach einer Verständigung mit dem Gericht der Gang in die Revision zustehe: "Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass auch (und gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können."

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