Würzburg:Ex-Faschingsfunktionär wegen Volksverhetzung verurteilt

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Wegen Volksverhetzung ist ein 52-Jähriger in Würzburg verurteilt worden. (Foto: dpa)
  • Ein ehemaliger Faschingsfunktionär in Würzburg ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
  • Der Mann hatte ausländerfeindliche Parolen in einem Chat gepostet.
  • Wegen des Vorfalls lässt er sein Amt in der Faschingsgesellschaft ruhen.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Wegen Volksverhetzung ist ein ehemaliger Faschingsfunktionär am Würzburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Höhe von 60 Euro verurteilt worden. Der 52-Jährige hatte 2018 in einer Whatsapp-Gruppe namens "Elferunsinn" ein Bild gepostet, das einen Soldaten zeigt, der ein Maschinengewehr im Anschlag hält. Flankiert war es mit dem Satz: "Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab."

Das Bild greife die Menschenwürde von Flüchtlingen an, den Straftatbestand der Volksverhetzung sah der Richter deshalb als erwiesen an. Nicht hinreichend erwiesen sei dies in einem zweiten, ebenfalls angeklagten Fall. In derselben Gruppe hatte der 52-Jährige ein Bild gepostet, das einer Zigarettenschachtel der Marke Camel nachempfunden war. Auf der Abbildung klammert sich ein Mann arabischen Aussehens an ein Kamel. Darunter findet sich der Schriftzug: "Kamelficker können Ihnen und Ihrem Land erheblichen Schaden zufügen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 52-Jährige hatte am ersten Verhandlungstag eingeräumt, die Bilder in einer Gruppe gepostet zu haben, der Elferräte der "Giemaul"-Gilde angehörten. Der Angeklagte war zu der Zeit 3. Präsident der Gesellschaft, inzwischen lässt er das Amt ruhen. Er habe die Bilder ohne nachzudenken "einfach so zack zack zack" aus anderen Gruppen kopiert, sagte der Angeklagte. Er selbst teile kein rechtes Gedankengut. Er sei nie auf die Idee gekommen, dass Bilder "nach draußen" gelangen könnten. Stelle man "Geschmacklosigkeiten" in eine interne Faschingsgruppe, so gehe man davon aus, dass diese vertraulich blieben.

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Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Die Gruppe umfasste 24 Mitglieder, der 52-Jährige hätte damit rechnen müssen, dass Bilder weitergegeben werden. Ins Rollen gebracht hatte den Fall die zu der Zeit 2. Präsidentin der Gilde, die von Gruppenmitgliedern mit den Bildern konfrontiert worden war. Als der Fall öffentlich wurde, war sie selbst Opfer von Anwürfen aus der Gilde geworden.

© SZ vom 12.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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