Arbeitsmarkt:Mindestlohn soll zunächst auf 9,19 Euro steigen

Eine Kellnerin arbeitet in einer Bar: Für sie gilt künftig ein höherer Mindestlohn, sollte der Arbeitsminister der Empfehlung folgen. (Foto: picture alliance / Caroline Seid)
  • Der Mindestlohn soll im kommenden Jahr auf 9,19 Euro, später dann auf 9,35 Euro steigen.
  • Das empfiehlt die Mindestlohnkommission dem Bundesarbeitsminister, der den Vorschlag nun umsetzen kann - aber nicht muss.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Das hat die zuständige Kommission am Dienstag in Berlin vorgeschlagen. Zum 1. Januar 2020 soll die Lohnuntergrenze anschließend auf 9,35 Euro angehoben werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kann den Vorschlag der Mindestlohnkommission nun annehmen oder ablehnen, nicht aber verändern.

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Zuvor war über eine stärkere Anhebung des Mindestlohns diskutiert worden. Zumindest die SPD ist der Meinung, dass der Mindestlohn der Höhe nach noch nicht dort ist, wo er hingehört. Selbst Bundesfinanzminister Olaf Scholz fordert offen einen deutlich höheren Mindestlohn. Mindestens zwölf Euro Stundenlohn hält er für nötig, damit vollbeschäftigte Arbeitnehmer davon menschenwürdig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wie die richtige Höhe des Mindeslohns denn nun aussieht, ist jedoch auch dreieinhalb Jahre nach der Einführung umstritten. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) etwa warnt, signifikante Jobverluste seien "nicht auszuschließen", wenn der Mindestlohn zu hoch angesetzt werde. Zwölf Euro etwa wären in Hamburg kein großes Problem, in den Niedriglohnregionen im Osten dagegen sehr wohl.

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