Das Gericht hat in sein Urteil eine Auflistung der Fehler und Schlampigkeiten in den Hartz-IV-Gesetzen geschrieben. Mit schmerzhafter Sorgfalt sind die Schludrigkeiten des Gesetzgebers festgehalten, die sich auch noch durch die inzwischen hastig vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen ziehen. Diese Nachlässigkeit, diese fehlende Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.

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Natürlich hat das Gericht die Jammerei über die Kosten, die das alles verursacht, vorausgeahnt. Es stellt deshalb fest, dass es ihm nicht einfach um die Erhöhung der Beträge geht. Der Staat kann seinen sozialen Pflichten auch durch Sachleistungen nachkommen - zum Beispiel mit einem kostenlosen Kindergartenplatz.

Dieses Hartz-IV-Urteil ist ein Urteil, dessen Bedeutung weit über den Anlass hinausreicht. Urteilen der höchsten Gerichte wird oft zu schnell das Etikett Grundsatzurteil angeklebt. Für das Hartz-IV-Urteil aber ist auch diese Kennzeichnung noch zu dürftig und zu gering. Dieses Urteil ist eine Wegweisung in eine gute Zukunft der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Wenn die schwarz-gelbe Koalition das Urteil nur genau genug liest, wird sie darin Warnungen, Mahnungen und Anregungen finden.

Ein Sozialstaat gibt nicht dem, der schon hat; und er nimmt nicht dem, der ohnehin wenig hat. Er bemüht sich daraum, dass die Menschen sich trotz Unterschieden in Rang, Talenten und Geldbeutel auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Der Sozialstaat ist Handausstrecker für die, die eine helfende Hand brauchen. Und er muss, mit Maß und Ziel, Schicksalskorrektor sein.

Das alles steckt in diesem Urteil. Es ist ein wertvolles Urteil.

Im Video: Hartz-IV-Gesetze verstoßen gegen Grundgesgetz, verkündete das Bundesverfassungsgericht.

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  1. Das Schicksalskorrektorat
  2. Sie lesen jetzt Die schmerzhafte Sorgfalt der Richter
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(sueddeutsche.de/mel)