Das Gericht hat in sein Urteil eine Auflistung der Fehler und Schlampigkeiten in den Hartz-IV-Gesetzen geschrieben. Mit schmerzhafter Sorgfalt sind die Schludrigkeiten des Gesetzgebers festgehalten, die sich auch noch durch die inzwischen hastig vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen ziehen. Diese Nachlässigkeit, diese fehlende Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.
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Natürlich hat das Gericht die Jammerei über die Kosten, die das alles verursacht, vorausgeahnt. Es stellt deshalb fest, dass es ihm nicht einfach um die Erhöhung der Beträge geht. Der Staat kann seinen sozialen Pflichten auch durch Sachleistungen nachkommen - zum Beispiel mit einem kostenlosen Kindergartenplatz.
Dieses Hartz-IV-Urteil ist ein Urteil, dessen Bedeutung weit über den Anlass hinausreicht. Urteilen der höchsten Gerichte wird oft zu schnell das Etikett Grundsatzurteil angeklebt. Für das Hartz-IV-Urteil aber ist auch diese Kennzeichnung noch zu dürftig und zu gering. Dieses Urteil ist eine Wegweisung in eine gute Zukunft der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Wenn die schwarz-gelbe Koalition das Urteil nur genau genug liest, wird sie darin Warnungen, Mahnungen und Anregungen finden.
Ein Sozialstaat gibt nicht dem, der schon hat; und er nimmt nicht dem, der ohnehin wenig hat. Er bemüht sich daraum, dass die Menschen sich trotz Unterschieden in Rang, Talenten und Geldbeutel auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Der Sozialstaat ist Handausstrecker für die, die eine helfende Hand brauchen. Und er muss, mit Maß und Ziel, Schicksalskorrektor sein.
Das alles steckt in diesem Urteil. Es ist ein wertvolles Urteil.
Im Video: Hartz-IV-Gesetze verstoßen gegen Grundgesgetz, verkündete das Bundesverfassungsgericht.
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(sueddeutsche.de/mel)
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Ich hatte Ihnen gestern schon einen Hinweis mitgeteilt, leider erfolglos. Schauen sie doch einfasch mal nach, unter welchen Kriterien Hartz 4 damals den Bundesrat passiert hat. Und, noch wichtiger, was der Ausschuß zuvor an " Kompromissen" erzieht hat. Andererseits war nach Bekanntwerden und der ersten Ergebnisse dieser Reform der absolute Murks klar. Aber das wissen wir ja schon seit Jahren!
"..Ein Hauch von Heimat..."
Seien Sie lieber vorsichtig mit solchen Äußerungen, sonst wird Ihnen auch noch das Urlaubsgeld gestrichen.
Selten nur hat ein Urteil so viel Lebenswahrheit und Menschlichkeit gebündelt wie dieses. Und es ist wirklich zweitrangig, ob es eine Erhöhung der Sätze braucht oder Sachleistungen wie freier Kulturkonsum, ÖPNV zum Nulltarif für Bedürftige oder die erwähnten Kindergartenplätze gibt.
Herr Prantl gibt dem Urteil die Würdigung, die ihm zusteht. Was nicht daran zu übergehen ist, ist die Haltung, nach der nun mal alle Menschen nicht gleich sind naturgesetzmäßig. Viel Substanz des Ideals Égalité wird durch keineswegs naturgesetzlich zugewiesene Armut untergraben. Wenn Horst Köhler Richtung neuer Bundesländer seinerzeit abgesondert hat, daß es die absolute Gleichheit nicht gibt, war wohl die Absicht Pate gestanden, daran nichts ändern zu wollen.
Ein Staat, der Demokratie nicht als Feigenblatt benutzt und sich nicht von suspekten Gebilden wie INSM oder dem Konvent für Deutschland steuern läßt, gewährt allen Menschen ein Höchstmaß an gleichen Ausgangsmöglichkeiten, vom ABC-Schützen bis zum Rentner. BIldung und Kultur sind dabei die wichtigsten Elemente; Bildung nicht im Sinne von Ausbildung, Kultur nicht im Sinne privater TV-Anbieter.
Der Staat, der solche Errungenschaften ehrlich anstrebt und die wirtschaftliche Elite diesen Zielen unterzuordnen vermag, braucht sich keine Sorgen zu machen um seinen Weiterbestand. Er braucht sich auch keine Sorgen zu machen um "Faulenzer". Wo es fair zugeht, herrscht Einsicht vor. Und die fördert Leistungsbereitschaft.
Nochmal: Dieses Urteil ist gut durch den richtungsweisenden Charakter. Es hat einen Hauch von Heimat an sich.
"§ 4 Nach dem Beweis des ersten Anscheins ist davon auszugehen , dass der Hilfesuchende seine Notlage selbst verschuldet hat . Ausgenommen hiervon sind Menschen über 65 Jahren ."
Laut Münte steigt die Grenze auf 67 Jahre.
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