Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht: Heiliger Zorn:Das Schicksalskorrektorat

Das Verfassungsgericht wirft das unübersichtliche System von Hartz IV über den Haufen. Ein Sozialstaat gibt nicht dem, der schon hat.

Heribert Prantl

Natürlich kann der Sozialstaat nichts dafür, dass das Leben ungerecht ist. Natürlich kann er nichts dafür, dass der eine mit dem silbernen Löffel im Mund geboren wird und der andere in der Gosse. Natürlich kann der Sozialstaat auch nichts dafür, wenn der eine bei der Lotterie der Natur das große Los zieht und der andere die Niete. Der Sozialstaat kann nichts dafür, wenn der eine in behüteten Verhältnissen geboren wird, der andere in einem Chaos, welches das Wort Familie nicht verdient. Die Natur ist ein Gerechtigkeitsrisiko.

Der eine ist gescheit, aber es fördert ihn keiner; der andere ist blöd, aber man trichtert ihm das Wissen ein. Die bessere Familie hat sich niemand erarbeitet, die besseren Gene auch nicht. Die Natur und das Schicksal haben sie ihm zugeteilt. Ein Sozialstaat indes, der einfach dabei zuschaut, der also nichts unternimmt gegen solche Ungerechtigkeiten, der ist kein Sozialstaat. Sicherlich: Die Bundesrepublik ist ein Sozialstaat; aber kein sehr guter. Er ist nämlich nicht schon automatisch dann ein guter Sozialstaat, wenn er viel Geld für das Soziale ausgibt - wenn dahinter kein klares Konzept, keine nachvollziehbaren Berechnungen und keine Rücksicht auf den Einzelfall steckt.

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schimmert daher so etwas durch wie heiliger Zorn - heiliger Zorn darüber, wie schludrig, schlampig, uninteressiert, uninformiert und unzulässig pauschaliert die Hartz-IV-Gesetzgebung zumal die Beträge für die Kinder in armen Verhältnissen festgesetzt hat. Der Gesetzgeber hat einfach den Betrag für einen alleinstehenden Erwachsenen genommen und vierzig Prozent abgezogen, aufgrund einer "freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische oder methodische Fundierung". Die Richter sind empört darüber, wie das Gesetz die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder negiert. Sie sind empört über die Ansicht der Bundesregierung, dass der Schulbedarf nicht zum Existenzminimum eines Kindes zähle, das durch Leistungen sichergestellt werden muss.

Das Gericht wirft das ganze unübersichtliche System der Berechnung von Hartz IV über den Haufen. Es erklärt die einschlägigen Regelungen im Sozialgesetzbuch II für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Gericht fordert, dass der Staat nicht einfach Pi mal Daumen Geld verteilt, sondern dass er Sorgfalt walten lässt. Das Gericht fordert komplett neue Gesetze - die ein Existenzminimum festsetzen, mit dem man notdürfig, aber menschenwürdig leben kann. Die Verfassungsrichter proklamieren ein neues Grundrecht: Jeder hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber wird sich mühen müssen, dies klar und klug zu formulieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichs zum Lissabon-Vertrag im Frühsommer haben sich Bundestag und Bundesrat unglaublich angestrengt, den Karlsruher Vorgaben schnell zu genügen. Diese Anstrengung wünscht man sich auch jetzt.

Lesen Sie weiter, warum die Entscheidung mehr als ein Grundsatzurteil ist.

Das Gericht hat in sein Urteil eine Auflistung der Fehler und Schlampigkeiten in den Hartz-IV-Gesetzen geschrieben. Mit schmerzhafter Sorgfalt sind die Schludrigkeiten des Gesetzgebers festgehalten, die sich auch noch durch die inzwischen hastig vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen ziehen. Diese Nachlässigkeit, diese fehlende Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.

Natürlich hat das Gericht die Jammerei über die Kosten, die das alles verursacht, vorausgeahnt. Es stellt deshalb fest, dass es ihm nicht einfach um die Erhöhung der Beträge geht. Der Staat kann seinen sozialen Pflichten auch durch Sachleistungen nachkommen - zum Beispiel mit einem kostenlosen Kindergartenplatz.

Dieses Hartz-IV-Urteil ist ein Urteil, dessen Bedeutung weit über den Anlass hinausreicht. Urteilen der höchsten Gerichte wird oft zu schnell das Etikett Grundsatzurteil angeklebt. Für das Hartz-IV-Urteil aber ist auch diese Kennzeichnung noch zu dürftig und zu gering. Dieses Urteil ist eine Wegweisung in eine gute Zukunft der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Wenn die schwarz-gelbe Koalition das Urteil nur genau genug liest, wird sie darin Warnungen, Mahnungen und Anregungen finden.

Ein Sozialstaat gibt nicht dem, der schon hat; und er nimmt nicht dem, der ohnehin wenig hat. Er bemüht sich daraum, dass die Menschen sich trotz Unterschieden in Rang, Talenten und Geldbeutel auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Der Sozialstaat ist Handausstrecker für die, die eine helfende Hand brauchen. Und er muss, mit Maß und Ziel, Schicksalskorrektor sein.

Das alles steckt in diesem Urteil. Es ist ein wertvolles Urteil.

Im Video: Hartz-IV-Gesetze verstoßen gegen Grundgesgetz, verkündete das Bundesverfassungsgericht.

Weitere Videos finden Sie hier

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.59514
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sueddeutsche.de/mel
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.