Wattenmeer in Niedersachsen:Schutzgebiet für Kitesurfer

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Im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer prallen die Interessen von Naturschutz, Tourismus und Wirtschaft aufeinander - nun heizen neue Gebiete für Kitesurfer den Streit weiter an.

Im geschützten Wattenmeer-Nationalpark von Niedersachsen soll Natur bewahrt und für die Menschen erlebbar werden - zu intensiv sollten vor allem Sportler aber die Küste nicht beanspruchen, meinen Naturschützer.

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Die Unesco hat entschieden: Das Wattenmeer gehört zum Weltnaturerbe.

Trotz deren großen Bedenken hat die Nationalparkverwaltung neue Flächen für Kitesurfer im niedersächsischen Wattenmeer zugelassen. Dies hatten die Gemeinden Dornumersiel, Neuharlingersiel, Langeoog und Norderney beantragt. Die Regelung sei geeignet, die Schutzziele des Nationalparkes sicher zu stellen, sagte Nationalpark-Leiter Peter Südbeck.

Der Wattenrat - ein Zusammenschluss von Naturschützern - klagte hingegen, alle gesetzlichen Vorgaben seien ignoriert worden. "Das Prädikat Weltnaturerbe sollte diesem Nationalpark umgehend wieder aberkannt werden", forderte Wattenrat-Sprecher Manfred Knake.

Beim Kitesurfen lassen sich die Sportler auf einem Surfbrett von einem Lenkdrachen über das Wasser ziehen. Naturschützer kritisieren die Sportler als "schwimmende Vogelscheuchen": Die schnellen und unruhigen Drachen könnten bedrohlich auf Brut- und Rastvögel wirken. Grundsätzlich ist das Steigenlassen von Drachen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks verboten.

Die Nationalparkverwaltung verwies ob der Kritik auf klare Grenzen und Auflagen. Örtliche Kiteclubs und -schulen müssten vor allem auswärtige Kiter betreuen und sie vor Ort und im Internet über die Regelungen informieren. Ende 2013 sollten alle Standorte erneut überprüft und erst danach abschließend zugelassen werden. Außerhalb dieser Flächen werde das Kitesurfen nicht geduldet und von der Wasserschutzpolizei verstärkt kontrolliert.

"Der Abstand zwischen den Kitesurfflächen und den Ruhezonen des Nationalparks beträgt mindestens 400 Meter, aber auch zu Hochwasserrastplätzen, Zugvogelrouten und Robbenliegeplätzen außerhalb der Ruhezone sind große Schutzdistanzen erforderlich", erläuterte der stellvertretende Leiter der Nationalpark-Verwaltung, Arndt Meyer-Vosgerau. Daher seien die nun zugelassenen Kitegebiete deutlich kleiner als ursprünglich beantragt.

Der Wattenrat sieht jedoch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen auf den Kopf gestellt. Zudem solle ein Monitoring, die Beobachtungen von Störungen auf die Vogelwelt, aus Steuermitteln finanziert werden. Diese Untersuchungen müssten eigentlich die Kommunen vorlegen, die mit den neuen Kitesurfer-Flächen den Tourismus ankurbeln und neue, junge Zielgruppen erschließen wollten.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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