Naturkatastrophen:Wie sich Reisende bei Erdbeben verhalten sollten

Auf die Straße rennen oder besser in der Wohnung bleiben? Und wo ist dort der sicherste Ort? Das sollten Urlauber wissen.

Ein Erdbeben ist ein Albtraum für alle. Doch während Einheimische zumindest in gefährdeten Regionen oft schon in der Schule auf den Notfall vorbereitet werden, haben Besucher aus ruhigeren Gegenden der Welt meist keine Ahnung, was sie im Notfall tun und lassen sollten.

Was also raten Experten? Das Deutsche Geoforschungszentrum GFZ gibt auf seiner Webseite ausführliche Tipps. Hier ein kleiner Überblick für Reisende - zu Vorsichtsmaßnahmen, dem eigentlichen Beben und der Zeit danach.

Vorsichtsmaßnahmen

Im Vergleich können Urlauber natürlich weniger unternehmen, um Schäden durch Beben zu vermeiden - weder sind sie am Bau ihrer Unterkünfte beteiligt, noch wird wohl jemand prophylaktisch an Schulungen teilnehmen. Manche Tipps des GFZ sind aber selbst bei Kurzaufenthalten umsetzbar.

So sollten Urlauber nach der Ankunft in ihrem Hotel oder in dem Gebäude mit der Ferienwohnung die Fluchtwege ablaufen, um sie kennenzulernen und mögliche Zufluchtsorte zu suchen. Auch ist es gut, sicherheitshalber einen Treffpunkt an einem markanten Ort zu vereinbaren - für den Fall, dass die Familie oder Reisegruppe während eines Bebens getrennt wird.

Reisende können außerdem auf geeignete Notfallausrüstung im Gepäck achten (unter anderem Taschenlampen, Erste-Hilfe-Ausstattung, haltbare Nahrungsmittel und Getränke, warme Kleidung, feste Schuhe, Umgebungsplan).

Generell am wenigsten gefährdet seien Gebäude aus Holzrahmenkonstruktionen mit leichten Dächern oder erdbebenverstärkte Stahlbetonbauten. Experten raten dagegen von Übernachtungen in Hochhäusern ohne Erdbebensicherung oder in Häusern ab, die in engen Gassen stehen, so dass schlecht konstruierte Nachbargebäude darauf stürzen könnten. Allerdings: Eine Einschätzung der Bauart der Unterkunft ist bei der Buchung wohl meist unrealistisch.

Während des Bebens

Wer nicht direkt neben dem Ausgang im Erdgeschoss steht, sollte während eines Erdbebens nicht versuchen, das Gebäude zu verlassen. Die Verletzungsgefahr durch herumfliegende Gegenstände und Glassplitter ist zu groß. Auch die Flucht in eine enge Gasse könnte fatal sein, falls etwa Ziegel von den Dächern fallen. Ein geeigneter Zufluchtsort in der Wohnung kann unter einem stabilen Tisch oder Bett sein. Bebt die Erde, sucht man darunter Schutz und hält sich so lange daran fest, wie die Erschütterung andauert - auch wenn sich das Möbel bewegt, wie die Experten erläutern.

Ein alternativer Fluchtort ist ein stabiler Türrahmen. Oder man legt sich auf den Boden neben eine tragende Innenwand - abseits von Außenwänden, Fenstern, Spiegeln, Bildern, schweren Schränken, Bücherregalen und Kronleuchtern. Dabei wird der Kopf mit verschränkten Armen geschützt. Eine tragende Innenwand ist dicker als andere Wände, eine Wohnung ist oft mit dünneren Innenwänden in Zimmer unterteilt.

Wer sich während eines Bebens draußen aufhält, sollte schnellstmöglich einen freien Platz suchen - weit weg von Gebäuden, Bäumen, elektrischen Leitungen oder Straßenlampen. Auch zu Steilhängen, die ins Rutschen geraten oder von denen sich einzelne Steine lösen könnten, sollten Menschen Abstand gewinnen. Autofahrer bleiben besser in ihrem Fahrzeug und halten dieses sofort am Straßenrand an, ebenfalls möglichst weit weg von einsturzgefährdeten Objekten.

Bebt die Erde in flachen Küstenregionen, sollten Urlauber ins Landesinnere - am besten zu einem erhöhten Punkt - laufen, denn nach Erdbeben drohen manchmal Tsunamis. Diese können auch lange nach dem letzten Erdstoß eintreffen, manchmal folgt sogar eine zweite Welle. Daher sollte man sich erst nach der offiziellen Tsunami-Entwarnung in Sicherheit wiegen.

Die Erde beruhigt sich - was nun?

Das GFZ rät unter anderem:

  • Den Anweisungen des Katastrophendienstes folgen, wenn möglich Erste Hilfe leisten und anderen beistehen.
  • Beschädigte Gebäude nicht allein betreten, bevor Behörden dies erlauben.
  • Möglichst selten und kurz telefonieren, um die Leitungen nicht zu überlasten.
  • Nur in Notfällen mit dem Auto fahren. Es ist davon auszugehen, dass Straßen schnell gesperrt oder verstopft sind. Wenn Fahrzeuge stehengelassen werden, dann mit steckendem Zündschlüssel und unabgesperrt.
  • Auf Hygiene achten wegen der Gefahr ansteckender Krankheiten.
  • Strand- und Küstengebiete wegen Tsunamigefahr meiden.
  • Im außereuropäischen Ausland wenn möglich an Sammelplätzen mit anderen Reisenden eine Gruppe bilden, Informationen zu allen Personen zusammenstellen und versuchen, Kontakt mit einer europäischen Botschaft aufzunehmen.

Diese und weitere detaillierte Tipps für den Ernstfall hat das GFZ hier in einem Merkblatt zusammengestellt.

Können Urlauber ihre Reise stornieren oder abbrechen?

Erdbeben fallen natürlich unter höhere Gewalt, die weder Veranstalter noch Tourist vorhersehen können. Wer nach der Katastrophe gar nicht erst anreisen möchte, darf daher kostenfrei stornieren. Allerdings muss die Reise genau in die Erdbebenregion führen und der Urlaub erheblich beeinträchtigt sein. Entscheidend ist immer die Lage vor Ort - und nicht die Angst des Urlaubers oder die zu optimistische Einschätzung des fernen Veranstalters.

Will dieser etwa eine geplante Rundreise fortsetzen, kann aber einige Ziele gar nicht erreichen, darf der Urlauber wegen dieses Mangels Geld zurückverlangen. Wenn sich der Tourist fern des Erdbebengebiets aufhält, kann er den Reisevertrag allerdings nicht einfach auflösen - er könnte ja seinen Urlaub wie geplant fortsetzen, ein mulmiges Gefühl reicht eben nicht.

Wer aber tatsächlich in einer Region ist, die von Naturkatastrophen wie auch Tsunamis oder Wirbelstürmen getroffen wurde, darf die Reise kündigen. Und selbst wenn die Infrastruktur nicht zerstört sein sollte, besteht bei Erdbeben stets die Gefahr von Nachbeben.

Der Veranstalter muss einen Transport organisieren - Zusatzkosten etwa für den Rückflug teilt er sich dann mit dem Touristen. Für die Urlaubszeit vor der Katastrophe, die der Kunde ja wie gewünscht verbringen konnte, zahlt dieser; für den Rest der Reise bekommt er sein Geld zurück.

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