EuGH-Urteil zu Online-Buchungen:Flugpreise müssen von Anfang an transparent sein

Air Berlin, Airline

Eine Boeing der Air Berlin.

(Foto: dpa)
  • Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zu Flugbuchungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt.
  • Geklärt werden sollte, ob eine Airline den Endpreis schon bei der erstmaligen Angabe von Preisen ausweisen muss oder erst später.
  • Im konkreten Fall ging es um Darstellungen auf der Buchungsseite von Air Berlin im Jahr 2008.
  • Die Entscheidung ist besonders vor dem Hintergrund des massiven Preiskampfs bei Fluggesellschaften und Buchungsportalen relevant.

Preise müssen von Anfang an transparent sein

Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil klargestellt (Rechtssache C-573/13). Dabei geht es um den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen.

Darum ging es bei der Klage vor dem EuGH konkret

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Air Berlin vorgeworfen, im Jahr 2008 Flugpreise im Internet falsch ausgewiesen zu haben. Air Berlin habe in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt. Nur für einen ausgewählten Flug sei unterhalb der Vergleichstabelle der wahre Preis zu sehen gewesen.

Das ist die Rechtslage

In der relevanten EU-Verordnung steht dazu: "Die Kunden sollten in der Lage sein, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Daher sollte der vom Kunden zu zahlende Endpreis (...) jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte." (Den vollständigen Text der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 finden Sie hier.)

Um die genaue Auslegung dieser EU-Verordnung ging es nun vor dem EuGH. Die Luxemburger Richter erklärten die Praxis von Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Es sei nicht vertretbar, dass die Airline nur den Endpreis für einen ausgewählten Flug angezeigt habe.

So argumentierte Air Berlin

Die Airline hält den Vorwurf der Verbraucherzentralen für überholt. Sie habe die Preisanzeige auf der Internetseite schon vor der Klage teilweise geändert. Wer jetzt einen Flug sucht, bekommt eine Tabelle mit möglichen Abflugzeiten und den Preisen inklusive Steuern und Zuschlägen angezeigt. Zusätzlich kann man Netto-Flugpreis, Steuern, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag einblenden. Unabhängig vom heutigen EuGH-Urteil dürfte sich für Air-Berlin-Kunden nach Einschätzung eines Sprechers deshalb nichts ändern.

Dieses Ziel verfolgen die Verbraucherzentralen

Auch wenn sich der Vorwurf gegen Air Berlin erledigt haben dürfte, ist es den Verbraucherschützern gelungen, ein Grundsatzurteil zu erwirken. Das Problem liege inzwischen weniger bei Fluggesellschaften als bei Online-Reisebüros, sagte Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Entscheidung. Diese zeigten Servicepauschalen und Zahlungsgebühren oft erst spät an. Dies belegt auch ein aktueller Test der Zeitschrift Clever reisen (Ausgabe 1/2015). Mehrere Portale schlugen demnach während des Buchungsprozesses Gebühren auf den Ausgangspreis auf.

Verbraucherschützerin Hoppe hatte zudem die Befürchtung geäußert, dass die bisher strenge EU-Vorschrift aufgeweicht werden könnte. Wenn Endpreise nur noch für einen ausgewählten Flug angezeigt werden müssten, werde das Vergleichen von Angeboten schwer. Das gelte auch für mögliche Zusatzkosten für Gepäck oder Sitzplatz-Wahl, die eigentlich auch am Anfang des Buchungsprozesses zu sehen sein sollten.

Im Hintergrund steht ein harter Preiskampf zwischen Airlines

Die Konkurrenz im Passagierverkehr ist groß und die Gewinnmargen im hartumkämpften Markt sind gering. Pro Passagier bleiben laut Airline-Verband IATA weltweit nur wenige Euro. Zwar ist der Marktanteil der Billigflieger im vergangenen Jahr mit etwa einem Drittel stabil geblieben, immer mehr traditionelle Airlines aber bieten inzwischen selbst günstige Flüge an, um mehr Kunden an sich zu binden. Insgesamt sind die Billigflieger an deutschen Flughäfen teurer geworden: Laut Deutschem Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) kostete ein Flug im vergangenen Herbst im Schnitt zwischen 70 und 140 Euro brutto. Das sind zehn bis 20 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Air Berlin selbst ist nach wie vor in einer schwierigen Lage. Für 2014 ist ein Rekordverlust von mehr als 350 Millionen Euro angekündigt. Mehrere Sparprogramme konnten die Situation zuletzt nicht bessern. Deshalb soll die Flotte noch weiter schrumpfen, Strecken werden stärker auf die deutschsprachigen Märkte und Mallorca konzentriert, 200 weitere Arbeitsplätze fallen weg. Ohne Finanzspritzen von Großaktionär Etihad, einer Staatsairline aus Abu Dhabi, wäre Air Berlin nach Einschätzung von Experten wohl am Ende.

Wo bekomme ich die günstigsten Tickets, wie finde ich den besten Platz im Flieger, was darf ich an Bord mitnehmen, wie arrangiere ich mich mit meinen Mitreisenden? Und welche Rechte haben Passagiere, wenn wegen Streiks, Wetter oder technischer Probleme der Flug verspätet startet oder gar ausfällt? Antworten rund um Flugreisen finden Sie hier in unserem Ratgeber.

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