Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten:Verstecken gilt nicht

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Obwohl eine EU-Verordnung es seit 2008 verbietet, unterschlagen Fluggesellschaften wie Ryanair oder Air Berlin bei der Online-Buchung gerne die Zusatzkosten für die Tickets. So geht es nicht, urteilte nun ein Berliner Gericht.

Katja Schnitzler

Ohne Steuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschläge sieht ein Flugpreis gleich viel annehmbarer aus. Das finden nicht wenige Airlines. Leider bestehen sie darauf, dass die Passagiere diese Zusatzkosten dennoch zahlen, auch wenn für die Fluggäste das dicke Ende erst kurz vor dem Abbuchen kommt.

So geht das nicht, fanden die Zahlenden und auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) - dieser klagte vor dem Berliner Kammergericht gegen Ryanair und Air Berlin.

Über zwei Fälle mussten die Richter urteilen ( Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10; Urteile sind noch nicht rechtskräftig), und zweimal gaben sie den Kunden recht: Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt werde. Übersetzt heißt das wohl: Wenn der Endpreis versteckt wird.

Im Ryanair-Fall erfuhren die Kunden erst im dritten Buchungsschritt, dass für die Bezahlung der Tickets gleich eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben wurde. Weil solche Zusatzkosten aber für die meisten Kunden nicht zu vermeiden seien, müssten die Airlines sie gleich in den Endpreis einrechnen.

Im Air Berlin-Fall waren die Preise im Internet ganz ohne Zusatzgebühren wie Kerosinzuschlag und Steuern ausgeschrieben - die Schnäppchen entpuppten sich als teurer Reinfall. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt beispielsweise betrug der angegebene Preis bei Air Berlin 41 Euro; tatsächlich mussten Kunden dafür 74 Euro zahlen. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.

Solche Täuschungsmanöver müssen sich die Kunden nicht mehr gefallen lassen - eigentlich schon seit November 2008 nicht mehr. Damals trat eine EU-Verordnung in Kraft, dass Airlines ihre Flugpreise stets inklusive aller Steuern und weiterer obligatorischer Zusatzgebühren angeben müssen. So sollten Passagiere vor unlauteren Lockangeboten geschützt werden.

Doch nicht alle Fluggesellschaften halten sich daran, zu lukrativ scheint es, wenn die Passagiere trotz der versteckten Kosten buchen. Der Verbraucherverband will weiter klagen.

Bis alle schwarzen Schafe erfolgreich verklagt wurden, muss man beim Buchen selbst aufpassen - auch auf die Voreinstellungen: Bei vielen Online-Reisebüros sind teure Zusatzleistungen wie Rücktrittsversicherungen schon angeklickt, obwohl sie oft überflüssig oder zu teuer sind.

Wer sie nicht will, klickt sie weg - und spart.

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