Der Staat hortet Informationen, die ihn nichts angehen: Von Montag an verhandelt Karlsruhe über die Vorratsdatenspeicherung - und wird kein gutes Haar am Gesetz lassen.
Vorräte speichern: Das erinnert an die Zeiten, in denen die Urgroßmutter die Eier in Kalk einlegte, um sie für den Winter haltbar zu machen. Es ist auch noch gar nicht so furchtbar lang her, dass ein gutgeführter deutscher Haushalt Vorräte für viele Wochen in der Speisekammer hatte. In den Zeiten von Aldi und Lidl macht das kaum noch jemand - nur der Staat. Er kocht aber keine Pflaumen ein, stellt seine Regale nicht voll Schmalzfleisch, bunkert nicht Getreide. Er hamstert Daten - und dies in unvorstellbarem Umfang.
Die Vorratsdatenspeicherung ist höchst umstritten: Es ist nicht vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht so etwas zulässt - auch wenn der Zugriffsbefehl diesmal von Brüssel ausgeht. (© Foto:)
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Genauer gesagt: Er zwingt im Vorratsdatenspeicherungsgesetz alle Firmen, die Telefon- und Internetdienstleistungen anbieten, sämtliche anfallenden Daten sechs Monate lang zu speichern und sie für staatliche Abfragen zur Verfügung zu halten. Mit der Heimeligkeit alter Vorratshaltung hat dies nichts zu tun. Das ist nicht heimelig, dass ist unheimelich.
Es handelt sich um eine Totalerhebung: Wer hat mit wem wie lange telefoniert, wer hat an wen eine SMS oder eine E-Mail verschickt, wer hat cc-Kopien davon bekommen; und wer hat wann und wie oft welche Seiten im Internet aufgerufen? Vom Ur-Anlass der Vorratsdatenspeicherung, der Vorbeugung gegen terroristische Angriffe und deren Verfolgung, hat sich die Regelung entfernt. Alles wird gespeichert, auf alles kann, fast ohne Beschränkung, zugegriffen werden.
Staatliche Totalzugriffe hat das Bundesverfassungsgericht 1983 strikt verboten: damals ging es um die Volkszählung; das Gericht zerriss, rechtsstaatlich empört, die sechzig Millionen Fragebögen, mit denen jeder Einwohner registriert und ausgeforscht werden sollte. Die "Totalerhebung" der Bevölkerung per Volkszählung wurde für grundgesetzwidrig erklärt. Diesmal, 26 Jahre später, geht es um die Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten. Es ist nicht vorstellbar, dass das Gericht so etwas zulässt - auch wenn der Zugriffsbefehl diesmal von Brüssel ausgeht.
Grundgesetzverletzungen werden nicht besser, wenn die EU sie dekretiert. Die Europäische Union preist sich als Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit. Der Staat nimmt sich der Recht, die Rechte der Bürger beiseitezuräumen; die Sicherheit der Bürger, vom Staat unbehelligt zu bleiben, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, ist perdu. Und die Freiheit ist die der Sicherheitsbehörden, auf bisher geschützte Rechte keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen.
Wo etwa bleibt die Pressefreiheit, wo bleibt der Informantenschutz, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft sechs Monate lang feststellen können, wer mit wem Kontakt hatte? Quellenschutz gibt es dann nicht mehr. Jeder Informant, jeder, der mit Hilfe der Presse Missstände aufdecken will, muss befürchten, ins staatliche Visier zu geraten.
Das ist kein egoistisches Gejammer um den Schutz journalistischer Privilegien, sondern eine Klage gegen die Aushöhlung der Grundrechte. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist nur ein Exempel. Die Vorratsdatenspeicherung zerstört das Grundvertrauen der Gesellschaft in die Unbefangenheit von Kommunikation. Das Verfassungsgericht wird das nicht hinnehmen.
Im Video: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten rechtmäßig ist. Weitere Videos finden Sie hier
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(sueddeutsche.de/gba)
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Sie schreiben: "Die Behörden haben auf die gespeicherten Daten nur dann Zugriff, wenn sie eine Ermächtigungsnorm dafür haben. Ansonsten bleiben die Daten beim Provider und werden gelöscht."
1. Werden die Daten ja eben nicht gelöscht - frühestens nach 6Monaten! und
2. Sind Sie wirklich so naiv und galuben der Provider oder einzelne Administratoren würden nicht ebenfalls mal gerne einen Blick in diese Daten werfen? Zumal es nicht unerheblichen Aufwand und Kosten bedeutet diese zu speichern und zu horten. Da ist es sehr leicht vorstellbar, das Kriminelle oder andere Interesierte mit ein paar tausend Euro wedeln, um mal schnell einen "Abzug" der letzten Monate zu bekommen. Wer diese Möglichkeit nicht in Betracht zieht, ist absolut blauäugig und (Zitat aus Loriot, sprechender Hund): "aber er weiß ja nicht was er sagt" - "wie ein Politiker"
Die Befürworter ignorieren alle Erkenntnisse aus anderen Ländern (bspw. UK), welche besagen, daß Überwachung kaum eine Straftat verhindert. Im Gegenzug kostet sie unendlich viel Geld für Technik und Wartung, welches nicht mehr für "normale" Polizeiarbeit zur Verfügung steht.
Ein Polizist, welcher in der U-Bahn mit-fährt verhindert durch seine Anwesenheit einen Übergriff - eine Kamera nicht.
Auch die Überwachung der Netzaktivitäten wird außer unendlichen Kosten UND Gefährdung der Nutzer gar nichts bringen. Man braucht nur einmal auf die Datenskandale der letzten Monate schauen und weiß, was diese Datensammelei bewirkt: Missbrauch! Missbrauch ohne Ende.
Ich fasse es nicht, wie dilettantisch und naiv unsere Politiker MEINE Rechte mit Füßen treten - Pfui!
Werden wir von Extremisten in den Regierungen bedroht, vor denen uns nur noch das Bundesverfassungsgericht schützen kann? Der Verdacht liegt nahe! Denn wie oft hat das BVG in den vergangen Jahren die zum Wohle des Volkes verpflichtete Legislative, auf den Boden des Grundgesetz zurück beordern müssen?
Wenn der Souverän nur auf das BVG hoffen darf, zum Schutz seiner verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, ist der Souverän für die Legislative im Zweifel frei von der Unschuldsvermutung. Sperrt uns alle ein, liebe Gesetzgeber, dann habt ihre Ruhe und wir kein Wahlrecht mehr!
http://endzeitblog.files.wordpress.com/2008/07/schauble-stoppen1.jpg
Es dürfe kein rechtsdurchsetzungsfreier Raum entstehen.
Paging