Süddeutsche Zeitung

Vorratsdatenspeicherung:Größter Hamster aller Zeiten

Der Staat hortet Informationen, die ihn nichts angehen: Von Montag an verhandelt Karlsruhe über die Vorratsdatenspeicherung - und wird kein gutes Haar am Gesetz lassen.

Heribert Prantl

Vorräte speichern: Das erinnert an die Zeiten, in denen die Urgroßmutter die Eier in Kalk einlegte, um sie für den Winter haltbar zu machen. Es ist auch noch gar nicht so furchtbar lang her, dass ein gutgeführter deutscher Haushalt Vorräte für viele Wochen in der Speisekammer hatte. In den Zeiten von Aldi und Lidl macht das kaum noch jemand - nur der Staat. Er kocht aber keine Pflaumen ein, stellt seine Regale nicht voll Schmalzfleisch, bunkert nicht Getreide. Er hamstert Daten - und dies in unvorstellbarem Umfang.

Genauer gesagt: Er zwingt im Vorratsdatenspeicherungsgesetz alle Firmen, die Telefon- und Internetdienstleistungen anbieten, sämtliche anfallenden Daten sechs Monate lang zu speichern und sie für staatliche Abfragen zur Verfügung zu halten. Mit der Heimeligkeit alter Vorratshaltung hat dies nichts zu tun. Das ist nicht heimelig, dass ist unheimelich.

Es handelt sich um eine Totalerhebung: Wer hat mit wem wie lange telefoniert, wer hat an wen eine SMS oder eine E-Mail verschickt, wer hat cc-Kopien davon bekommen; und wer hat wann und wie oft welche Seiten im Internet aufgerufen? Vom Ur-Anlass der Vorratsdatenspeicherung, der Vorbeugung gegen terroristische Angriffe und deren Verfolgung, hat sich die Regelung entfernt. Alles wird gespeichert, auf alles kann, fast ohne Beschränkung, zugegriffen werden.

Staatliche Totalzugriffe hat das Bundesverfassungsgericht 1983 strikt verboten: damals ging es um die Volkszählung; das Gericht zerriss, rechtsstaatlich empört, die sechzig Millionen Fragebögen, mit denen jeder Einwohner registriert und ausgeforscht werden sollte. Die "Totalerhebung" der Bevölkerung per Volkszählung wurde für grundgesetzwidrig erklärt. Diesmal, 26 Jahre später, geht es um die Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten. Es ist nicht vorstellbar, dass das Gericht so etwas zulässt - auch wenn der Zugriffsbefehl diesmal von Brüssel ausgeht.

Grundgesetzverletzungen werden nicht besser, wenn die EU sie dekretiert. Die Europäische Union preist sich als Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit. Der Staat nimmt sich der Recht, die Rechte der Bürger beiseitezuräumen; die Sicherheit der Bürger, vom Staat unbehelligt zu bleiben, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, ist perdu. Und die Freiheit ist die der Sicherheitsbehörden, auf bisher geschützte Rechte keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen.

Wo etwa bleibt die Pressefreiheit, wo bleibt der Informantenschutz, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft sechs Monate lang feststellen können, wer mit wem Kontakt hatte? Quellenschutz gibt es dann nicht mehr. Jeder Informant, jeder, der mit Hilfe der Presse Missstände aufdecken will, muss befürchten, ins staatliche Visier zu geraten.

Das ist kein egoistisches Gejammer um den Schutz journalistischer Privilegien, sondern eine Klage gegen die Aushöhlung der Grundrechte. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist nur ein Exempel. Die Vorratsdatenspeicherung zerstört das Grundvertrauen der Gesellschaft in die Unbefangenheit von Kommunikation. Das Verfassungsgericht wird das nicht hinnehmen.

Im Video: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten rechtmäßig ist. Weitere Videos finden Sie hier

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