Türkei:Regierung würde türkisches Todesstrafen-Referendum in Deutschland untersagen

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(Symbolbild) (Foto: Getty Images)
  • Die Bundesregierung würde in Deutschland ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei verbieten.
  • Auch Martin Schulz hat bereits gesagt, er halte es für undenkbar, dass in Deutschland über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei abgestimmt werde.
  • Entsprechend hatten sich zuvor auch Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und weitere Politiker verschiedener Parteien geäußert.

Die Bundesregierung würde in Deutschland ein von Ankara veranlasstes Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin: "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden."

Seibert sagte außerdem: "Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig." Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Deshalb sei das eine hypothetische Frage, die er üblicherweise nicht beantworte.

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Damit geht Ankara weiter gegen mutmaßliche Unterstützer des Putschversuchs vor. Mit einem Dekret verbannt die konservative Regierung außerdem Kuppelshows aus Funk und Fernsehen.

Schulz: "Referendum undenkbar"

Bereits zuvor hatte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz geäußert, er halte es für undenkbar, dass sich in Deutschland lebende Türken hierzulande an einem möglichen Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe äußern dürfen.

"Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden", sagte Schulz dem Spiegel. "Wir können nicht in Deutschland über ein Instrument abstimmen lassen, dass unseren Werten und unserer Verfassung widerspricht", begründete Schulz seine Auffassung.

Entsprechend hatten sich zuvor auch Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) und weitere Politiker unterschiedlicher Parteien geäußert. Nach türkischem Recht sind im Ausland lebende türkische Bürger bei Wahlen und Referenden in dem Land wahlberechtigt - so wie auch im Ausland lebende Deutsche bei Wahlen in Deutschland. Zuletzt war dies bei dem umstrittenen türkischen Verfassungsreferendum im April der Fall gewesen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat inzwischen auch ein weiteres Referendum zur Einführung der Todesstrafe ins Gespräch gebracht. Die hatte er 2004 in seiner Zeit als Regierungschef noch abschaffen lassen.

Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die Mehrheit der Wähler stimmte für Erdoğans Pläne.

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