Leserdiskussion:Abschiebung von Sami A.: Kommt Volksempfinden vor Rechtsstaatlichkeit?

Sami A. hätte nach einer gerichtlichen Anweisung nicht abgeschoben werden dürfen. (Foto: dpa)

Am Freitagmorgen wurde Osama bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. nach Tunesien abgeschoben, obwohl das ein Gericht zuvor untersagt hatte. In seiner Heimat drohen ihm Folter und eine unmenschliche Behandlung. Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Jetzt soll er wieder nach Deutschland gebracht werden. Wie bewerten Sie den Vorgang?

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

  • Q&A: Was lief schief im Fall Sami A.?
  • Kommentar: Teures Hin und Her
  • Bericht: Abgeschobener Sami A. muss zurückgeholt werden

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

© SZ.de/mdc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: