Abschiebung von Bin Ladens Ex-Leibwächter:Teures Hin und Her

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Sami A. wurde am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben - trotz gegenteiliger Anweisung des Gerichts. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Abschiebung des ehemaligen Bin-Laden-Leibwächters und die nun angeordnete Rück-Rückführung werden teuer - finanziell, aber vor allem politisch.

Kommentar von Nico Fried

Der Fall Sami A. entwickelt sich zum Desaster deutscher Abschiebepolitik - aber ganz anders als bisher vermutet. Der Fall ist ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn Politik sich einer Stimmung beugt und glaubt, den Rechtsstaat im Sinne eines gesunden Volksempfindens übergehen zu können. Die Rückführung und erst recht die jetzt angeordnete Rück-Rückführung des Tunesiers, der zur Leibgarde des mittlerweile getöteten Terroristenführers Osama bin Laden gehört haben soll, wird teuer - finanziell, aber vor allem politisch.

Sami A. wurde am Freitagmorgen in aller Frühe von Düsseldorf nach Tunis geflogen. Die Meldung vom Vollzug seiner Abschiebung mithilfe von vier Beamten der ihm unterstellten Bundespolizei bekam Bundesinnenminister Horst Seehofer quasi zum zweiten Frühstück serviert. Doch Sami A. hätte gar nicht mehr abgeschoben werden dürfen, bereits am Donnerstag war am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Entscheidung gefallen, dass die Voraussetzungen nicht gegeben seien, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Sami A. In Tunesien gefoltert würde. Das Gericht selbst informierte die Behörden freilich erst am nächsten Morgen, als es bereits zu spät war.

Die jahrelange Anwesenheit Sami A.s ist in den vergangenen Wochen zum Symbol für die mangelhafte Durchschlagskraft des Rechtsstaats geworden. Den Fall des Leibwächters von bin Laden, wie er der Einfachheit halber genannt wurde, ein Fall, der zuvor von Medien und weiten Teilen der Politik aufgegriffen worden war, monierte zuletzt sogar die Kanzlerin im Bundestag. Sami A. ist als Gefährder eingestuft. Die Behörden werden ihre Gründe dafür haben. Verurteilt worden ist er in Deutschland noch nicht. Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen ihn sogar eingestellt. A. selbst bestreitet alle Vorwürfe. In der sich konstant verbreiternden öffentlichen Wahrnehmung war Sami A. freilich fast schon zu einer Art Staatsfeind Nummer eins geworden. Wer von sich behaupten kann, ihn außer Landes geschafft zu haben, könnte auf ein paar ebenso schöne wie billige Punkte in der Popularität hoffen.

Nun aber trägt derjenige die Verantwortung für eine an Peinlichkeit kaum zu überbietende Polit-Posse. Mindestens seit Montag stand der Termin der Abschiebung fest, da wurde das Auswärtige Amt informiert, nicht aber offenkundig das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In erster Linie werden sich das Land Nordrhein-Westfalen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und letztlich das ihm übergeordnete Innenministerium erklären müssen, erst recht, wenn die Entscheidung einem möglichen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht standhält. Den politischen Schaden wird das juristische Verfahren nicht mehr mindern können. Der Leibwächter bin Ladens fliegt auf Kosten des Steuerzahlers hin und her. Welcher Partei diese Schlagzeile wohl nützt?

© SZ vom 14. Juli 2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Bin Ladens Ex-Leibwächter
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