Innere Sicherheit:Zehn-Punkte-Plan gegen den Terror

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Abschiebung am Frankfurter Flughafen: Künftig sollen die Länder dem Bund die Verantwortung für die Rückführung Ausreisepflichtiger übertragen. (Foto: Ralph Orlowski/Reuters)
  • Im Kampf gegen terroristische Gefährder haben sich Innenminister de Maizière und Justizminister Maas auf einen Zehn-Punkte-Plan verständigt.
  • Er sieht neue Haftgründe für sogenannte Gefährder vor. Auch Fußfesseln sollen möglich werden.
  • Doch Maas warnt: "Absolute Sicherheit" könne ein Staat nicht schaffen.

Neue Haftgründe für Ausreisepflichtige, Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge, die eine falsche Identität angeben, Fußfesseln für Gefährder, mehr Druck auf die Herkunftsländer und eine bessere europäische Zusammenarbeit: Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich auf einen Zehn-Punkte-Plan geeinigt, der mehr Sicherheit vor dem Terror bringen soll.

Die Einigung zeige, dass man in schwierigen Zeiten im Stande sei, "vernünftige Ergebnisse zu erzielen, ohne eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte zu bewirken", sagte de Maizière bei der Vorstellung des Programms in Berlin. Man werde nun "sehr schnell" die entsprechenden Gesetze ändern. Maas erklärte, "absolute Sicherheit" könne ein Staat nicht schaffen, ein "Fall Amri" dürfe sich allerdings "nicht wiederholen".

Bei dem Treffen des Innenministers mit seinem Kollegen Maas ging es insbesondere um den Umgang mit sogenannten Gefährdern. Potenzielle Terroristen aus dem Ausland, die in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sollen leichter für längere Zeit in Abschiebehaft genommen werden.

Erhebliche Gefährdung als Haftgrund

Justizminister Maas will dafür aus dem Aufenthaltsrecht eine Hürde entfernen, die eine solche Abschiebehaft bislang häufig verhindert. Denn nur wenn zu erwarten ist, dass ein Ausländer innerhalb von drei Monaten abgeschoben werden kann, darf er in Abschiebehaft genommen werden - obwohl die maximale Abschiebehaft theoretisch bis zu 18 Monate betragen kann. Doch oft verweigert das Heimatland die Aufnahme, und dann gibt es auch keine Haft.

Künftig soll es auch ein Haftgrund sein, wenn von einer Person eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht. Der Ausreisegewahrsam soll auf zehn Tage verlängert werden.

Fußfessel für "Gefährder"

Die beiden Minister einigten sich auch über die vermehrte Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel. Schon seit dem vorigen Jahr ist die Fußfessel nach der Haft bei solchen extremistischen Straftätern zugelassen, die wegen Vergehen wie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt wurden.

Jetzt soll diese Form der Überwachung auch auf Personen ausgeweitet werden, die von den Behörden als "Gefährder" identifiziert, aber noch nicht verurteilt wurden. De Maizière sagte, dies dürfte jedoch nur "ganz wenige Gefährder" betreffen.

Mehr Druck auf Herkunftsländer

Künftig soll auch der Druck auf die Herkunftsländer steigen, damit sie ihre Staatsbürger zurücknehmen. Dabei müsste auch das Entwicklungshilfeministerium einbezogen werden, sagte de Maizière. Entwicklungshilfeminister Gerd Müller lehnt es allerdings ab, Ländern wie Tunesien die Entwicklungshilfe zu kürzen. In Deutschland soll ein Präventionsprogramm verhindern, dass Menschen in gewaltbereite Milieus rutschen. Maas kündigte "eine gesellschaftliche Offensive gegen den radikalen Islamismus" an.

Die SPD-Fraktion im Bundestag signalisierte Zustimmung. De Maizière hatte für Verärgerung in der SPD gesorgt, als er Zweifel daran äußerte, dass die Sozialdemokraten bereit seien, auch harte Maßnahmen mitzutragen.

© SZ vom 11.01.2017/nif/SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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