Festnahme in Berlin:Terrorverdächtiger Ashraf al-T. in Haft - wegen Urkundenfälschung

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Ein Polizeifahrzeug fährt am Morgen nach der Festnahme von Ashraf al-T. in Berlin in das Landeskriminalamt. (Foto: dpa)
  • Nach Angaben seines Anwalts Jonathan Burmeister sitzt der mutmaßliche IS-Sympathisant Ashraf al-T. inzwischen in Untersuchungshaft - allerdings nicht wegen Terrorverdachts.
  • Der Bundesgerichtshof habe die Beweislage nicht als überzeugend angesehen, sagte Burmeister Süddeutsche.de. Daraufhin sei am Amtsgericht Haftbefehl wegen Urkundenfälschung ergangen.
  • Ashraf al-T.s Anschlagspläne waren offenbar konkreter als zunächst angenommen: Nach Medienberichten soll er eine Messerattacke in der kommenden Woche geplant haben.

Der mutmaßliche IS-Sympathisant Ashraf al-T. soll konkrete Anschlagspläne gehabt haben. Doch nach seiner Festnahme in Berlin reichten die Indizien offenbar nicht aus, um ihn wegen Terrorverdachts in Haft zu bringen - so schildert es sein Anwalt.

In einer Mitteilung hatte der Bundesanwalt am Tag nach der Festnahme zwar erklärt, dass ein Haftbefehl wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" beantragt worden sei. Der Bundesgerichtshof habe den Haftbefehl jedoch abgelehnt, sagte der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Jonathan Burmeister.

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Dem Mann wird vorgeworfen, Mitglied der Dschihadistengruppe "Islamischer Staat" zu sein. Die Bundesanwaltschaft prüft, ob sie einen Haftbefehl beantragt.

"Der Bundesgerichtshof sah die Beweislage offenkundig als nicht überzeugend an", bestätigte Burmeister der SZ. Kurz vor Mitternacht habe man Ashraf al-T. daher an das Amtsgericht Karlsruhe gebracht, schilderte Burmeister weiter. Dort sei Haftbefehl wegen Urkundenfälschung ergangen. Der Pass seines Mandanten sei in den Kriegswirren in Syrien verbrannt, daher habe sich der Terrorverdächtige in der Türkei einen neuen besorgt. Dies habe er auch vor Gericht ausgesagt. Das Nachrichtenmagazin Spiegel Online hatte zuerst über den Fall berichtet.

Ashraf al-T. soll nach einem Bericht von Focus Online vor rund einem Jahr als Flüchtling mit syrischem Pass nach Deutschland gekommen sein. Möglicherweise ist er jedoch gebürtiger Tunesier - sein Anwalt wollte sich hierzu nicht äußern. Ashraf al-T. soll in einer Flüchtlingsunterkunft am stillgelegten Berliner Flughafen Tempelhof gelebt haben und dort gewalttätig und suizidgefährdet gewesen sein. Ein Sprecher der Berliner Polizei bestätigte diese Angaben zunächst nicht.

Bericht über geplanten Messerangriff in der kommenden Woche

In der Mitteilung des Generalbundesanwalts vom Donnerstag hatte es noch geheißen, der Verdächtige habe "Kontakt zu einem in Syrien aufhältigen IS-Mitglied, das für Operationen der Vereinigung im Ausland zuständig ist". Von dort solle er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen.

Focus Online zufolge plante er einen Messerangriff und habe schon in der kommenden Woche losschlagen wollen. Demzufolge habe ein US-amerikanischer Geheimdienst ein Telefonat abgehört, in dem Ashraf al-T. um die Anweisung bat, loszuschlagen: Er habe keine Lust mehr, zu warten. Die Sicherheitsbehörden wollten diese Angaben gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zunächst weder bestätigen noch dementieren.

Mit Material der Nachrichtenagenturen

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