Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts befriedigt kurzfristig die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und langfristig ihre Befürworter. Was das Karlsruher Gericht will - und was der Gesetzgeber jetzt tun muss. Zehn Punkte.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befriedigt kurzfristig die Gegner der Vorratsdatenspeicherung - und langfristig ihre Befürworter.
Grundsätzlich ist das Bundesverfassungsgericht mit einer Vorratsdatenspeicherung einverstanden - wenn explizite Regeln eingehalten werden. (© Foto: istock / Grafik: sueddeutsche.de, Büch)
Anzeige
Es erklärt nur jene geltenden deutschen Gesetze für nichtig, welche die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass anordnen und regeln. Zugleich aber ist das höchste deutsche Gericht, abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung, grundsätzlich mit einer Vorratsdatenspeicherung einverstanden, wenn beim Zugriff bestimmte Regeln eingehalten werden. Die zehn wichtigsten Punkte des Urteils.
1. Die geltenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und nichtig: Sie sind unverhältnismäßig; sie genügen den Sicherheitsstandards nichts; die Gefahr des illegalen Zugriffs auf die Daten ist zu groß; und die bisherigen Voraussetzungen für den Zugriff auf die gespeicherten Daten sind zu allgemein, zu weit und zu lasch.
2. Eine Vorratsdatenspeicherung - also die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass - darf in der Bundesrepublik bis zum Erlass eines neuen Gesetzes nicht stattfinden.
3. Die auf Grund des bisherigen Gesetzes schon gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich in einstweiligen Anordnungen die bloße Speicherung der Daten, aber nicht ihre Verwendung, vorläufig erlaubt.
4. Es darf auch in Zukunft in Deutschland keinen "offenen Datenpool" geben, aus dem sich die Sicherheitsbehörden und die Geheimdienste nach Belieben oder politischem Ermessen bedienen können. Das Verfassungsgericht versucht daher, die Ampeln für alle weiteren Eingriffe in die Privatheit der Bürger auf "Rot" zu stellen - auch auf EU-Ebene: Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zwinge den Gesetzgeber bei weiteren Datensammlungen zur "Zurückhaltung".
Der warnende Satz der Richter ist sperrig, aber deutlich: "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch die vorsorgliche Speicherung der TK-Verkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer."
Bis hierher geht der Sieg der mehr als 35.000 Beschwerdeführer. Von diesem Punkt an beginnt ihre Niederlage. Das Bundesverfassungsgericht weicht nämlich in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom bisherigen Credo seiner Rechtsprechung ab: Bisher, seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahr 1983, galt die anlasslose Datenspeicherung als grundgesetzwidrig.
Im Video: Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Weitere Videos finden Sie hier
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Sinti und Roma als Nachbarn? Bloß nicht, sagen zwei von drei Deutschen. Über Menschen, die im eigenen Land Fremde sind. Seite Drei. Jetzt lesen ...
- Thema
- Vorratsdatenspeicherung RSS
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Gruslige Aussichten 02.03.2010
- Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen "Eine richtige Klatsche" 02.03.2010
- Vorratsdatenspeicherung "Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger" 02.03.2010
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe kippt deutsche Regelung 02.03.2010
- Berliner Justiz Vorratsdaten als Beweise 31.03.2010
- Netz-Depeschen Datenflut und Sammelwut 08.03.2010
- Verfassungsrichter Papier Gegen die Totalkontrolle 06.03.2010
Man wird abwarten müssen, inwieweit die Forderungen der USA nach Daten von Besuchern des Landes von dem Urteilsspruch berührt werden. Auch das immer delikatere Kommunikationsnetz über Google muss überprüft werden, inwiefern gegen die Privatsphäre der Internet und Telefonnutzer verstoßen wird, weil immerhin bekannt ist, dass Google praktisch alle Daten speichert. Es hat aber den Anschein, dass sich die EU-Richtlinie hart, sehr hart am der Grenze der Menschenrechtskonventionen bewegt. Hinzu kommen die leidvollen Erfahrungen mit Datendiebstahl!
in Anwendung und gestützt auf dasTelekommunikationsgesetz erworben.
Was ist eigentlich mit unseren alliierten "Freunden", die mitten in Deutschland über ECHELON Wirtschaftsspionage in gigantischem Ausmaß betreiben? Die scheisen doch auf irgendwelche deutsche oder europäische Gesetze. Keine S.u der deutschen Politik (nichtmal der angebliche Datenschutzbeauftragte Schaar) interessiert es, welcher Schaden da entsteht. *LOL*
Deutschland/Europa ist und bleibt ein abhängiger Vasall. Deutschland/Europa ist unfrei.
wenn man den Tenor genau verfolgt, so steckt dort auch ein Aufruf an die Politik, der EU die Verfassungsfeindlichkeit ihrer "Richtlinie" vor Augen zu führen! Zunächst also wird die FDP dorthin Druck ausüben und dann sehen wir weiter!
stimmt! es ist gut, daß es soviele Klagen gab. Dennoch ist es so, daß genau dieses Thema Ureigene Politik der FDP ist. Leutheuser Schnarrenberg ist auch schon mal zurückgetreten wegen solcher Dinge!
Was die Linkspartei angeht, so ist es reiner Populismus, wie soviele kleine und größere action. Ihre Männer und Frauen hatten einige Jahrzehnte Zeit, das Spiel "gerechter Sozialstaat" zu spielen, mit den bekannten Folgen.
Paging