Urteil in München:Billig-Zahnarzt vor Gericht

Mit Rabattaktionen im Internet wollte ein Zahnarzt Patienten anlocken. Der zahnärztliche Bezirksverband wollte die angeblichen Gewinne des Mediziners aus der unzulässigen Werbeaktion "abschöpfen". Doch für das Gericht ist fraglich, ob der Zahnarzt überhaupt Gewinne erzielt hat.

Wenn ein Zahnarzt in der Stunde weniger verdient, als seine Helferin, macht er keinen Gewinn. Mit dieser Feststellung hat das Landgericht München I die Klage des Zahnärztlichen Bezirksverbands München (ZBV) gegen den Zahnarzt Robert Hansen abgewiesen. Die Standesorganisation hatte die angeblichen Gewinne des Mediziners aus einer unzulässigen Werbeaktion "abschöpfen" wollen.

Hansen hatte auf einer Rabattplattform im Internet etwa eine Zahnreinigung für nur 39 Euro angeboten - abzüglich der Provision für die Rabattfirma blieben ihm davon nur 19,50 Euro. Das Gericht stellte fest, dass der Zahnarzt mit der Rabattaktion eine "unlautere geschäftliche Handlung" begangen habe.

Doch den Vorwurf, damit auch "Gewinn zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern" erzielt zu haben, könne man Hansen nicht machen, sagt das Gericht: Es sei fraglich, ob überhaupt von einem Gewinn ausgegangen werden könne. Im übrigen habe kein Patient eine schlechtere oder gar unbrauchbare Dienstleistung erhalten.

© SZ vom 26.09.2014/emj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: