Urteil des Landgerichts:Rechtsextreme Ex-Anwältin muss in Haft

  • Die frühere Anwältin Sylvia Stolz ist zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Sie hatte in einer Rede den Holocaust geleugnet.
  • In der Begründung sagte der Vorsitzende Richter, die Rede sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Verurteilt wurde sie wegen Volksverhetzung und des Missbrauchs von Titeln.

Von Andreas Salch

Die Ebersberger Rechtsextremistin und ehemalige Rechtsanwältin Sylvia Stolz ist wegen Volksverhetzung sowie wegen des Missbrauchs von Titeln vor dem Landgericht München II zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Stolz hatte im November 2012 in der Schweiz in einer Rede auf einem Kongress der sogenannten Antizensurkoaliton vor rund 2000 Zuhörern den Genozid an den europäischen Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet. Von dem Vortrag existiert ein fast 100-minütiges Video, das dem Gericht vorlag. Darin behauptete die 51-Jährige unter anderem, dass weder Pläne noch Befehle existieren, aus denen die Absicht des NS-Regimes hervorgeht, "die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstören". Ein Rechtsanwalt erstattete wegen dieser und anderer Passagen Strafanzeige gegen Stolz. Die schweizer Justizbehörden ersuchten das Landgericht München II mit der Übernahme des Verfahrens.

Frage nach der Meinungsfreiheit

Die entscheidende Frage, so der Vorsitzende der 1. Strafkammer, Richter Martin Rieder, sei, ob die Rede der Angeklagten noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Oder ob es sich um eine Leugnung des Holocausts handle. Dass der Völkermord an den Juden angeblich kein historisches Ereignis sei, werde in dem Vortrag "zwar nicht so offen angesprochen", sagte Richter Rieder. Doch bei genauer Betrachtung bestehe kein Zweifel daran, dass der "Sinn und Zweck" der Rede darin bestand, "das zu tun, was verboten ist, nämlich den Holocaust zu leugnen".

Kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte, so Richter Rieder, sei besser dokumentiert und erforscht, als die Vernichtung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten. Die Angeklagte habe mit fragwürdigen Zitier-Methoden versucht, ihre Thesen zu untermauern. Es sei ihr nur um eines gegangen: Ungestraft den Holocaust zu leugnen. Doch der Massenmord an den Juden ist offenkundig, so Richter Rieder.

Selbst wenn keine schriftlichen Befehle Hitlers oder eines seiner Schergen vorliegen, brauche man nur die Hetzschrift "Mein Kampf" lesen. Dann wisse man, dass das Ziel der Nationalsozialisten die Auslöschung der Juden und sogenannter "Untermenschen" gewesen sei. Neben Volksverhetzung verurteilte das Gericht Stolz wegen Missbrauchs von Titeln. Obwohl die 51-Jährige aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen wurde, stand in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft unter ihrem Namen die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin.

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