Im Prozess gegen die rechtsextreme Ex-Anwältin Sylvia Stolz hat die Staatsanwaltschaft vor dem Münchner Landgericht drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.
Die einschlägig vorbestrafte Juristin hatte im November 2012 bei einer Konferenz im schweizerischen Chur ein Referat gehalten. Darin bestritt die 51-Jährige den Völkermord an den europäischen Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Laut Staatsanwaltschaft erfüllten die Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung.
Angeklagte war die Lebensgefährtin von Horst Mahler
Ein Schweizer Anwalt hatte die Angeklagte angezeigt. Im Ermittlungsverfahren verwendete sie im Briefkopf die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin", obwohl ihr die Anwaltskammer die Berufsausübung untersagt hatte. Die Staatsanwaltschaft hält damit auch den Anklagevorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen für erwiesen.
Die Anklage verwies am Dienstag auf die Unbelehrbarkeit der Juristin, die wegen Volksverhetzung schon einmal zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Stolz berief sich zum Prozessauftakt unter anderem auf die Meinungsfreiheit. Sie war die Lebensgefährtin des früheren RAF-Anwalts und später zum Rechtsextremisten gewandelten Horst Mahler, der wegen vieler Fälle von Volksverhetzung Strafen von insgesamt zwölf Jahren bekommen hat.