Prozess:Mann bekommt 37 500 Euro Schmerzensgeld nach Gockel-Angriff

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Auch als sein Opfer schon am Boden lag, soll der Hahn den Mann noch weiter attackiert haben. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Das Tier attackiert den Mann während seiner Arbeit - die Folge war ein gebrochener Wirbel.

Von Stephan Handel

Der Angriff eines aggressiven Hahns auf einen Bauaufseher kostet ein Ehepaar aus Egmating im Landkreis Ebersberg - beziehungsweise seine Haftpflicht-Versicherung - fast 40 000 Euro. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) einigten sich die Hahn-Besitzer mit dem Geschädigten, einem 53-jährigen Bauaufseher, auf eine Zahlung von 10 000 Euro Schmerzensgeld und 27 500 Euro Schadenersatz.

Die Geschichte hört sich lustig an, war es aber für Albrecht R. überhaupt nicht: An einem Sommertag im Jahr 2013 überwachte er Straßenbau-Arbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten. Plötzlich fiel ihn der Hahn an, der sich auf dem Grundstück frei bewegen konnte. Albrecht R. gab an, rückwärts über die Straßenkante gestolpert und gestürzt zu sein. Dabei brach ein Lendenwirbel. Nur mit Mühe und unter starken Schmerzen rettete er sich in das Nachbarhaus, immer weiter attackiert von dem ungebändigten Gockel.

Die Folgen für Albrecht R. waren massiv: Mehrere Wochen war er in stationärer Behandlung, fast einen Monat auf Reha. Bis heute hat er Schmerzen, ist physiotherapeutisch und orthopädisch in Behandlung. Beruflich kann er nur mehr im Innendienst eingesetzt werden und musste seine Arbeitszeit reduzieren. Einen Nebenjob als Hausmeister in einer Kirchengemeinde musste er ganz aufgeben. Und im Alltag merkt er die Einschränkung immer noch jeden Tag - so ist es ihm zum Beispiel unmöglich, einen Bierkasten zu heben.

Für all das wollte er einen Ausgleich haben - und bekam ihn vor dem Landgericht, aber nur teilweise: 10 000 Euro Schmerzensgeld sprach ihm die Kammer zu, lehnte allerdings den Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls ab, weil der Kläger nicht ausreichend erklärt habe, was ihm insgesamt entgangen sei. Immerhin: Eine so genannte Feststellungsklage hatte Erfolg, damit hätten die Besitzer des Gockels für alle zukünftig noch entstehenden Schäden haften müssen.

Dennoch ging Albrecht R. in Berufung zum OLG. Hier bekam er zwar nur teilweise recht, erhielt aber in der Summe mehr Geld, als ihm das Landgericht zugesprochen hatte. Johannes Nagorsen, der Vorsitzende Richter, rechnete den Parteien vor, dass die zukünftigen Ansprüche schwer zu beziffern seien, und dass es deshalb vielleicht gescheiter sei, sich jetzt auf eine Summe zu einigen.

Die 10 000 Euro aus der ersten Instanz ließ er unangetastet, die restlichen Ansprüche fixierte er grob über den Daumen und kam so auf eine - zusätzliche - Summe zwischen 25 000 und 30 000 Euro. Da lag die Einigung auf einen Vergleich in der Mitte nahe. Davon muss das beklagte Ehepaar nun noch die Haftpflicht-Versicherung überzeugen, dann wäre die Angelegenheit ausgestanden - zumindest gerichtlich, denn die Schmerzen und die Einschränkungen für Albrecht R. werden noch länger bestehen.

Für den aggressiven Gockel und seinen Hühnerharem hat die Angelegenheit übrigens ein noch schlimmeres Ende genommen: Seine Besitzer wollten einen solchen Vorfall nicht ein zweites Mal erleben und haben die Hühnerhaltung aufgegeben. Der Gockel wurde geschlachtet.

© SZ vom 01.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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