Prozess:Brauhaus Tegernsee verklagt Bierkonkurrenten

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Das Tegernseer Brauhaus hat etwas gegen das Klosterseer Bier, weil es gar nicht vom Klostersee kommt. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)
  • Das Herzogliche Brauhaus Tegernsee klagt gegen die Grafinger Brauerei Wildbräu. Es geht um den Namen eines Bieres, das "Klosterseer" heißt.
  • Das Herzogliche Brauhaus stößt sich an dem Namen, weil der eine "geografische Herkunftsangabe" sei. Das führe den Verbraucher in die Irre.
  • Der Streit schwelt schon seit eineinhalb Jahren.

Von Thorsten Rienth, Grafing

Es geht um markenrechtliche Feinheiten, unlauteren Wettbewerb, Verbraucherschutz und Schadenersatz. Aber vor allem darum, ob ein Bier aus der Grafinger Brauerei Wildbräu so heißen darf, wie es heißt: "Klosterseer". Am Donnerstagmorgen befasst sich das Münchner Oberlandesgericht mit der Frage, denn ein Brauereikonkurrent lässt nicht locker.

Die Geschichte beginnt vor eineinhalb Jahren mit einem Schreiben im Briefkasten der Grafinger Brauerei Wildbräu. Absender ist das Herzogliche Brauhaus Tegernsee. Es fordert die Grafinger zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auf. Das Brauhaus ist der Ansicht, dass es die Wildbräu GmbH zu unterlassen habe, ein Bier mit dem Namen "Klosterseer" anzubieten, zu vertreiben oder sonst irgendwie in Verkehr zu bringen. Die Brauerei in wittelsbachschem Familienbesitz hält die Bezeichnung für irreführend.

Welcher Klostersee ist der Namenspate?

Bei ihr handele es sich nämlich um eine geografische Herkunftsangabe. Jedenfalls würde sie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher als solche wahrnehmen.

Für das Brauhaus beginnt an dieser Stelle die Irreführung: Der bekannteste "Klostersee" in Bayern sei jener nahe des Seeoner Sees. Auch in der Umgebung von Berlin gebe es noch zwei weitere Seen namens Klostersee. Das "Klosterseer" aus der Wildbräu-Brauerei stamme aber nicht von dem in Bayern bekannten Klostersee. Und auch nicht von den beiden Seen in Brandenburg. Sondern allerhöchstens vom Ebersberger Klostersee. Doch selbst wenn man darauf abstelle, komme das Bier nicht von dort: Grafing liegt, ein Blick auf die Landkarte liefert den Beweis, einige Kilometer südlich.

Die Konkurrenz wittert unlauteren Wettbewerb

Was, wenn der Biertrinker in der Annahme, ein Seeoner oder Brandenburger "Klosterseer" zu kaufen, nur eines aus Ebersberg oder eben Grafing bekomme? Die Tegernseer wollen darin einen unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit "lebensmittelrechtlichen Irreführungstatbeständen" sehen. Plakativer ausgedrückt: Der Verbraucherschutz ist in Gefahr.

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Die Grafinger Brauerei sieht das gänzlich anders und lehnte die Unterschrift unter der Unterlassungserklärung ab. Die Bezeichnung lehne sich doch gar nicht an den Klostersee in der Nachbarstadt an, argumentiert die Brauerei. Sondern an den bekannten Grafinger Eishockeyklub EHC Klostersee. Und dessen Stadion liege nun einmal in unmittelbarer Nachbarschaft zur Brauerei. Obendrein kaufe doch niemand wegen der Vorstellung, eine Brauerei liege an einem bestimmten See, eine Kiste mehr oder weniger.

Das Herzogliche Brauhaus fordert Schadenersatz

Das sieht das Herzogliche Brauhaus anders. Insofern ist es nur folgerichtig, dass es neben dem Verbraucherschutz auch den Schutz der eigenen Bierproduktion ins Feld führt. Deshalb müssten die Grafinger Schadensersatz leisten. Um ihn beziffern zu können, müsse die Wildbräu GmbH die abgesetzten Biermengen und den durch sie erzielten Gewinn mitteilen. Unter Brauereien ist dies freilich ein gut gehütetes Geheimnis.

Im Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht die Klage der Tegernseer abgewiesen. Gegen das Urteil legte die Brauerei jedoch Berufung ein. Deshalb treffen sich die beiden Brauereien am Donnerstag erneut, dieses Mal vor dem Münchner Oberlandesgericht.

© SZ vom 16.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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