Was geschieht mit Jörg Kachelmann? Der Fall des Wettermoderators ist längst zur Medienschlacht geworden. Bei "Anne Will" gerieten zwei Journalistinnen aneinander.
"Wir nehmen gerade die Hauptverhandlung vorweg." Die Sonntagsrunde von Anne Will in der ARD hat ihre Halbzeit längst überschritten, als dieser Satz fällt. Christian Schertz sagt ihn, der "Prominenten-Anwalt", der auch Günther Jauch vertritt, jene TV-Größe also, die in einem Jahr die Talkmoderatorin Will just an diesem Sendeplatz ersetzt.
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"Der Fall Kachelmann - Justiz-Alltag oder Promi-Pranger?" - Dieses Thema diskutierte ARD-Talkerin Anne Will mit ihren Gästen, darunter Publizistin Alice Schwarzer und Medienberater Hans-Hermann Tiedje. (© dpa)
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Dabei sollte es im Ersten ausdrücklich nicht um Schuld und Unschuld gehen. Nicht um die Frage, ob Jörg Kachelmann zu verurteilen ist, jener Moderator und Wettermann, der in der ARD für Regen-Späße der gröberen Art bekannt wurde. Anne Will hatte dies eingangs ihrer ARD-Talkrunde zum Thema "Der Fall Kachelmann - Justiz-Alltag oder Promi-Pranger?" betont.
Passend zum Wetter ein "heißes Thema", rechtfertigt die Moderatorin ihre außergewöhnliche Gesprächsagenda in einem Sender, dessen Nachrichtenangebot Tagesschau sich anfangs eine Berichterstattung zu Kachelmann noch geschenkt hatte. Die ARD hatte sich bislang mit dem Thema - der eigene Meteorologe ist wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt - eher zurückgehalten. Und Anne Will diskutiert ansonsten lieber über Politisches - aber ist nicht auch der Casus Kachelmann längst politisiert?
Bereits die Vorstellung der Gäste lässt ahnen, dass es doch um nicht weniger als die Wahrheit im "spektakulärsten Kriminalfall des Jahres", wie der Stern titelte, gehen wird. Das ARD-Fernsehgericht tagt. Und Anne Will hat mit dieser Rolle ihre lieben Probleme.
Gift und Galle
Das liegt an zwei streitbaren Damen, die reichlich Gift in die Runde spritzen und die die Kameras auf sich ziehen: Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des Spiegels, die irgendwann auf den großen Gerhard Mauz gefolgt ist. Und Alice Schwarzer, die Feministin und Gründerin der Zeitschrift Emma.
Die zwei haben augenscheinlich ein unentspanntes Verhältnis zueinander. Sie diskutieren mit Gift und Galle darüber, ob die Tatsache, dass das mutmaßliche Opfer im Fall Kachelmann nach der Vergewaltigung ihre Wohnung aufgeräumt hat, ein Indiz für die Tat sei. Sie hat nicht geduscht, ruft Friedrichsen auf einmal aus, als sei das ein wahres Indiz. Hätte sie geduscht, wäre sie vorher wohl vergewaltigt worden?
Die Spiegel-Frau übernimmt in diesem Fernsehgericht die Rolle der Verteidigerin des Angeklagten. Bereits im April habe die Staatsanwaltschaft Mannheim gewusst, dass das vermeintliche Opfer in Teilen die Unwahrheit gesagt habe. Diese Ungereimtheiten in der Aussage der einzigen Belastungszeugin gegen Kachelmann hätten aber erst in der vorigen Woche dazu geführt, dass der dringende in einen hinreichenden Tatverdacht umgewandelt - und Kachelmann freigelassen worden sei, doziert die erfahrene Prozessbeobachterin.
Friedrichsen: "Man hat ihn sitzen lassen, man hat ihn sitzen lassen, man hat ihn sitzen lassen." Am Tag der Haftaufhebung hatte sie bei Spiegel Online im Stil eines Fans kommentiert: "Endlich! Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe war überfällig." Der Fall Kachelmann belege, dass von einem Prominentenbonus längst nicht mehr die Rede sein könne, "eher von einem Malus". Den beschuldigten Kachelmann nennt sie einen "Luftikus" und "notorischen Fremdgänger". Aber Vergewaltiger?
"Das wird dem Ernst der Sache nicht gerecht", echauffiert sich Alice Schwarzer über die luftige Vulgär-Psychologie der Spiegel-Reporterin. Wenn das Liebesleben des Wettermoderators tatsächlich dem medial gezeichneten Bild entspreche, sei dieser "ein ziemlicher gestörter Mensch, der in Therapie gehört", sagt die Frau von Emma. Kachelmann soll bekanntlich gleichzeitig Beziehungen zu mehreren Frauen unterhalten und dabei große Liebe vorgespiegelt haben.
"Sind Sie jetzt die Richterin über Herrn Kachelmann", kontert Friedrichsen.
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Zitat:
"Wenn das Liebesleben des Wettermoderators tatsächlich dem medial gezeichneten Bild entspreche, sei dieser "ein ziemlicher gestörter Mensch, der in Therapie gehört", sagt die Frau von Emma."
Frau Schwarzer hat offensichtlich keine Schwierigkeiten damit, das Liebesleben von anderen Menschen zu bewerten.
Über das Privatleben von Frau Schwarzer ist dagegen nichts bekannt. Sie wird bestimmt ihre Gründe dafür haben, dass sie ihr eigenes Liebesleben mit dem Mantel des Schweigens verhüllt, jenes ihrer Mitmenschen dafür aber um so schonungsloser kommentiert.
Vermutlich ist das auch gut so.
Zitat:
"Auf die Frage an Ex-Staatsanwalt Karge, ob er denn nach seinen eigenen Erfahrungen bei Vergewaltigung zur Anzeige raten würde, antwortet der Jurist: "Meiner Tochter würde ich im Zweifelsfall raten, nicht zur Polizei zu gehen."
Laut seiner eigenen Aussage hat der Mann nur einen Sohn. Hätte er eine Tochter, würde er das mit Sicherheit anders sehen.
Frau Schwarzer hat bestimmte, für sie klare Einstellungen. Geprägt durch ihre Lebenserfahrunge, durch Verdrängungen, durch gelebte und unterdrückte Wünsche und Gefühle, etc. Das was sie also sagt, kann - und ich meine es ist - die Antwort aus dem Gefühl von den Männern als das gesehen und behandelt worden zu sein was sie - und so klug ist sie -,ist, nämlich nicht attraktiv, keifend, unerotisch, für fast alle potenzschädigend.
Das Schlimme ist, sie und viele andere die sich so verhalten, wissen es sogar.
Sie kann für sich in Anspruch nehmen, daraus ein gutgehendes Geschäft mit hohem Einkommen gemacht zu haben. Die Männer haben den Fehler gemacht sie nicht attraktiv zu finden, zu begehren, nun kommt die Rache, die systematische Rache der gekränkten Dame.
Das OLG Karlsruhe hat aus den vorliegenden Akten - 14 Gutachten und die Aussagen des "vermeintlichen Opfers" - folgende Schlussfolgerungen gezogen:
1. es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr
2. Es liege die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vor
3. Bei der Nebenklägerin, können Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden
4. Bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens hat die Anzeigeerstatterin zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Verg.vorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht
5. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: "Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg", Seite des OLG-Karlsruhe
Ich nehme an, dass diese Schlussfolgerungen dem OLG Karlsruhe nicht von Kachelmann-Anhänger erpresst wurden und auch die Rolle der Medien schätze ich eher als verschwindend gering ein.
Es ist eine Tatsache, dass ca. 50% der Verg.vorwürfe eingestellt werden, weil kein "hinreichender Verdacht" besteht oder weil eine Vortäuschung einer Straftat vorliegt ("Verg. und se..elle Nötigung in Bayern", Seite 181, einfach ergoogeln).
Womit ich Frau Friedrichsen Recht geben muss: Wenn eine Frau Schwarzer nach wie vor auf eine Verg. tippt und darauf besteht, dass Kachelmann bestraft wird, dann betreibt sie wider besseren Wissens Lynch-Justiz.
@Herrenfahrer
"Ich glaube nicht, dass deutsche Gerichte jemand ohne Grund 4 Monate in U-Haft halten, die Indizien bzw. Verletzungen sprachen hier wohl eine klare Sprache."
Schon mal "Unrecht im Namen des Volkes" von Sabine Rückerts gelesen? Da wurden zwei Männer jahrelang ins Knast geworfen aufgrund der Aussage eines psychisch gestörten Mädchens, das sie der Vergewaltigung angezeigt hatte. Auch dort sprachen die Indizien für die 10-fache Vergewaltigung: Sie war nämlich noch Jungfrau. Das ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges Herrenfahrer! Im Familienrecht ist es in hochstrittigen Fällen gang und gäbe, dass man mit dem Missbrauch Missbrauch treibt. Wachen Sie lieber auf, bevor Ihnen das Gleiche passiert.
Zu den Verletzungen: Kaufen Sie Sich mal eine Liebespuppe von Beate Uhse und versuchen an ihr das nachzuvollziehen was das vermeintliche Kachelmann-Opfer behauptet. Schliessen Sie aber ihre Fenster, damit die Latex-Dame nicht da rausfliegt. Die anfallenden Kosten von 49,99 EUR könnten Sie ja als Forschungskosten zum gemeinnützigen Zweck der Rechtstaatlichkeit absetzen.
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