Nazi-Verbrecher Oskar Gröning:Muss man greise NS-Täter in Haft stecken?

Auschwitz-Prozess in Lüneburg

Das Urteil gegen Oskar Gröning lautet vier Jahre Haft. Er ist 96, das kann leicht lebenslang bedeuten.

(Foto: Ronny Hartmann/dpa)

Oskar Gröning, der "Buchhalter von Auschwitz", wurde wegen Beihilfe zum 300 000-fachen Mord zu vier Jahren Haft verurteilt. Er ist 96 Jahre alt. Soll er ins Gefängnis? Nein, um Gnade zu zeigen.

Von Heribert Prantl

Es leben nur noch ganz wenige von denen, die vor langer Zeit verbrecherischen Dienst getan haben im Schlachthaus der Weltgeschichte. Als sie lebten, haben sie ausgesagt, in den Konzentrations- und Vernichtungslagern "für Ruhe und Ordnung" gesorgt zu haben. Franz Josef Schwammberger, 1992 vom Stuttgarter Schwurgericht wegen vielfachen Mordes zu lebenslanger Strafe verurteilt, war so einer. Der frühere SS-Oberscharführer hat nur zugegeben, das Ghetto A im Lager Przemyśl geleitet zu haben. Die Zeugen wussten mehr. Er hat, so erinnerten sie sich, hungernde Kinder Kot essen lassen und sie anschließend erschossen. Er hat seinen Schäferhund auf nackte Opfer gehetzt. Er hat getötet, wen er wollte. Später züchtete er Bienen und Forellen in Argentinien. 1990 wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Bei seiner Verurteilung war er 80 Jahre alt. Er starb, zehn Jahre später, im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg.

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