Eine katholische Klinik darf einem Arzt kündigen, weil er zum zweiten Mal heiratet. Das entschied ein Gericht. Trotzdem kehrt der Mediziner jetzt zurück in seinen Job.
Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf war gekündigt worden, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentierte sein Arbeitgeber, der kirchliche Träger der Klinik.
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Der Klinik-Skandal erreicht das Münchner-Rathaus. (© ddp)
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Diese Argumentation ist legitim, dem Arzt darf gekündigt werden, wenn er ein zweites Mal heiratet. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche betont.
Dennoch scheiterte der katholische Klinikträger mit dem Versuch, den Krebsspezialisten loszuwerden. Die Kündigung sei unwirksam, weil für andere Chefärzte deren zweite Heirat folgenlos blieb. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
die sonderverträge bei den beiden großen kirchen muss abgeschafft werden. religion ist privatsache und gehört prinzipiell in die eigenen vier wände.
die enge verpflechtung der beiden großen kirchen mit dem staat muss beendet werden. sicher kommt beiden eine große gesellschaftliche rolle zu, aber das grundgesetz steht den 10 geboten aus der biebel fast näher als dem moralkodex der kirchen, besonders der katholischen.
"Das war bei den Urteilen zum Aushängen eines Kreutz im Klassenraum genau so."
Ich kann es zwar nicht belegen, bin mir aber sicher, dass dieses Urteil vor den Kirchentüren, also auch vor den Türen der Schulen deren Träger die katholische Kirche ist, halt macht. Ich wüsste nicht, dass in auch nur in einer solchen Schule das Kruzefix abgehängt wurde.
Gruß vom Kauz01
Ein Berufsverbot, weil man verheiratet ist, ist sittenwidrig. Ein Berufsverbot wegen des Geschlechts widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung.
Trotzdem dürfen weder verheiratete noch Frauen in der katholischen Kirche Pfarrer werden. Eine Klage dagegen halte ich für aussichtslos - ich weiß auch nicht ob es schon jemand versucht hat.
Gruß vom Kauz01
In Düsseldorf kann man auch nicht von normalen Umständen sprechen.
Alle Kölner wissen das. :)
Die Argumentation klingt interessant, ist aber fehlerhaft: nichts steht in Deutschland über dem Grundgesetz, also auch kein Vertrag zwischen Kirche und Arbeitgeber. ____________
Wenn der Vertrag Anteile enthält die sittenwiedrig sind wie zb.bei Arbeitsverträgen die Frage nach Schwangerschaften dann sind diese Vertragsanteile nichtig.
Das gilt auch für diese Vertragsanteile in Arbeitsverträgen mit der Kirche.
Ich rate da immer zur Klage um Grundsatz Urteile zu erreichen.
Das war bei den Urteilen zum Aushängen eines Kreutz im Klassenraum genau so.
Paging