Hohe Temperatur am Arbeitsplatz:Was Büroarbeiter bei Hitze vom Chef verlangen können

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Es ist heiß, die Kräfte lassen nach. Doch auf Hitzefrei warten die meisten Arbeitnehmer vergeblich. (Foto: Minerva Studio - Fotolia)

35 Grad im Büro? Welche Rechte Sie jetzt haben.

Dieser Sommer hat es in sich: Ein Hitzerekord stellt den vorhergehenden ein, Berliner Polizisten dürfen ausnahmsweise ohne Mütze auf Streife gehen und die Kartoffeln verformen sich in der heißen Erde zu knubbeligen Knollen.

Die deutschen Arbeitnehmer gehen jeden Morgen brav in ihre Büros, wo sie sich im Laufe eines heißen Tages ebenfalls langsam zu knubbeligen Knollen verformen, bis sie am Ende des Tages kaum mehr wiederzuerkennen sind. Nicht wenige träumen da von den Schulzeiten, als die knarzige Direktorendurchsage einen Schulschluss ab 11:30 Uhr versprach - Hitzefrei.

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Von Matthias Kohlmaier

Alleine: Auf diese Durchsage kann man in Büros lange warten. Denn was Hitze ist, das ist im deutschen Arbeitsrecht nicht klar definiert. Doch Regeln gibt es auch für Tage wie diese - sonst wäre das deutsche Arbeitsrecht ja nicht das deutsche Arbeitsrecht. Eine Übersicht:

  • Nach der Arbeitsstätten-Regelung sollen die Temperaturen in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht über 26 Grad liegen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In besonderen Fällen, zum Beispiel jetzt im Hochsommer, dürfen die Temperaturen in Büros auf bis zu 35 Grad steigen. Allerdings ist bei Temperaturen ab 30 Grad dann der Einsatz des Arbeitgebers gefragt. Dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeit einigermaßen erträglich zu gestalten.
  • Wird es so richtig heiß im Büro, muss der Chef kostenlose Getränke zur Verfügung stellen. Ärzte raten dazu, bei großer Hitze doppelt so viel zu trinken, wie sonst. Das heißt konkret: zwei Liter pro Tag mindestens, bei körperlichen Anstrengungen mehr.
  • Wo es zu direkter Sonneneinstrahlung kommt, muss der Chef die Jalousien schließen, Abwärme abstrahlende Geräte verbannen, mobile Kühlgeräte anschaffen oder die Kleiderordnung lockern.
  • Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, ist das Büro laut Gesetzgeber nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Allerdings dürfen Arbeitnehmer nur dann die Arbeit verweigern, wenn der Chef keine Gegenmaßnahmen ergreift.
  • Menschen, die im Freien arbeiten, müssen vor direkter Sonne geschützt werden. Entweder durch Sonnensegel oder Schirmmützen. Auch eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und kostenloses Wasser muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen.
  • Falls ein Ozonwert von 180 µg/m³ überschritten oder gar Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Schwere Arbeiten müssen dann begrenzt werden. Ozon bewirkt eine verminderte Lungenfunktion und Atemwegsbeschwerden. Bei körperlicher Anstrengung können sich diese Auswirkungen verstärken.
  • Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen können die Einhaltung bestimmter, gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen verlangen. Falls der Arbeitgeber nicht dafür sorgen kann, können sie sich an extrem heißen Tagen freistellen lassen.
  • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfiehlt an besonders heißen Tagen eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeiten. Wo das möglich ist, sollten Arbeiten in den frühen Morgen oder späten Abend verlegt werden. Außerdem sollen zusätzlich Pausen genehmigt werden.
  • Die schlechte Nachricht zum Schluss: Leider kann man sich nicht einfach selbst Hitzefrei geben. Vorher muss man dem Arbeitgeber die Gelegenheit geben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Oder einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (und das kann durchaus das Home-Office sein).
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