Wenn Religion mehr als Privatsache ist: Nicht nur Pfleger und Erzieher im Dienste der Kirche riskieren ihren Job, wenn sie gegen die christlichen Grundsätze verstoßen.
"Nun sag, wie hast Du's mit der Religion?" In Bewerbungsgesprächen ist diese Gretchenfrage normalerweise verboten. In kirchlichen Einrichtungen gelten aber Sonderregeln für Arbeitnehmer. Denn sie sind - ähnlich wie Parteiorganisationen - sogenannte Tendenzbetriebe. Das sind Betriebe, die nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgen, sondern eben auch politische oder religiöse. Sie dürfen verlangen, dass ihre Mitarbeiter mit diesen Zielen übereinstimmen.
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Wer in einer katholischen Einrichtung arbeitet, muss auch katholisch sein - sonst darf er als Bewerber abgelehnt werden. (© AP)
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Bewerber müssen sich deshalb auch Fragen nach ihrer Konfession gefallen lassen. "Ein katholischer Kindergarten darf verlangen, dass eine Kindergärtnerin katholisch ist", erklärt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Es sei zulässig, Bewerber anderer Konfessionen für eine solche Stelle abzulehnen. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot liege dann nicht vor.
Allerdings gelte das nur für "verkündungsnahe" Tätigkeiten, führt Bauer aus. Das sind solche, die einen direkten Bezug zur kirchlichen Glaubensrichtung haben. Die Arbeit als Erzieherin gehöre dazu: "In einem katholischen Kindergarten soll ja eine katholische Erziehung gewährleistet sein", erläutert Bauer, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Anders sehe es bei der Putzfrau im gleichen Kindergarten aus: Sie muss nicht katholisch sein. Denn sie sei kein "Tendenzträger", der die Werte des Hauses verkörpert. Genau abgrenzen lasse sich das aber nicht: "'Verkündungsnah' ist natürlich ein dehnbarer Begriff."
Kindergärtner und Sozialarbeiter im Dienst der Kirche haben außerdem weitreichende Loyalitätspflichten: Sie müssen die christlichen Glaubensgrundsätze auch in ihrem Privatleben beachten. Andernfalls droht ihnen die Entlassung. "Ein Kirchenaustritt zum Beispiel ist ein Kündigungsgrund", sagt Prof. Ulrich Hammer, Arbeitsrechtler aus Hildesheim. Er verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 7 Sa 250/08). Darin erklärten die Richter es für zulässig, dass ein kirchliches Altenheim eine Pflegerin entlassen darf, wenn sie aus der Kirche austritt.
Dies stehe weder im Widerspruch zur Glaubensfreiheit, noch verstoße es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Kirchen hätten vielmehr das Recht, von Mitarbeitern "ein loyales und aufrichtiges Verhalten" im Sinne ihres eigenen Selbstverständnisses zu verlangen.
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"Könnte nicht dann auch eine Firma, sagen wir mal zB BMW sich zu einem Tendenzbetrieb erklären und dann jeden Mitarbeiter feuern der selber etwas anderes als einen BMW kauft oder auch nur fährt?"
Bei Mercedes dürfen nur Firmen mit Mercedes-Firmenwagen das Gelände befahren, Handwerker etc. z.B. ;-)
Die Kath. Kirche ist sich nicht zu schade, mein Geld zu nehmen, wenn es darum geht seine Gehälter vom Staat bezahlen zu lassen oder seine Gebäude in Stand zu halten. Da ist ihnen meine atheistische Einstellung egal - wenn es aber um gleiche Rechte geht, ist dies völlig inakzeptabel.
Die Macht der Kirchen gehört gebrochen - das Volk soll herrschen, sonst niemand.
"Pfleger und Erzieher im Dienste der Kirche riskieren ihren Job, wenn sie gegen die christlichen Grundsätze verstoßen."
Die riskieren ihren Job, wenn sie gegen die KIRCHLICHEN Grundsätze verstoßen. Und dass diese nicht allzuviel mit den christlichen zu tun haben, sollte sich auch bis in die SZ-Redaktion herumgesprochen haben.
Im übrigen ist diese Praxis skandalös und m. E. mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Die immer noch nicht in der Moderne angekommen sind. Bleibt zu hoffen, dass ihnen die Schäfchen weiter davonlaufen.
Man finanziert die Läden mit seinen Steuern und dann soll man sich noch vorschreiben wie und wen man zu poppen hat. Das ist ungefähr so, als wenn ich zu ner Professionellen gehe und die mir dann sagt was ich zu tun habe.....
Paging