Überwachungsgesetz im Bundestag:Der Staatstrojaner ist ein Einbruch ins Grundrecht

Bundestag

Der Bundestag beschließt an diesem Donnerstag eines der weitreichendsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik - und kaum jemand bekommt etwas davon mit.

(Foto: dpa; Bearbeitung SZ)

Heimlich, still und leise beschließt der Bundestag ein Gesetz, das Computer und Handys zu staatlichen Spionageanlagen macht. Das ist ein Skandal.

Kommentar von Heribert Prantl

Man soll nicht bei jeder Gelegenheit von einem Skandal reden. Aber das, was heute am späten Nachmittag im Bundestag geschehen soll, ist eine derartige Dreistigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt. Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt.

Heimlich, still und leise wurden Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes, harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt; in diesem Gesetz ging es ursprünglich vor allem darum, dass künftig die Fahrerlaubnis auch bei Delikten weggenommen werden kann, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben.

Bei dem Gesetzgebungsverfahren über die staatliche Infiltration von privaten Computern handelt sich um eine Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasibetrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt.

Kein Eingriff in die Privatsphäre, sondern ein Einbruch

Ein privater Computer ist, so hat es Winfried Hassemer, der verstorbene Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, einmal formuliert, so etwas wie ein ausgelagertes Gehirn, ein Gedächtnisspeicher. Das Gesetz, über das der Bundestag heute abstimmt, ermöglicht einen umfassenden Zugriff auf dieses Gehirn. Es handelt sich um Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von einer Reichweite, wie es sie in der Strafprozessordnung bisher nicht gibt. Das geplante Gesetz hat etwas Science-fiction-haftes, es eröffnet die Möglichkeit, Gedanken auszulesen: Computer und Handy werden, ohne dass der Betroffene davon weiß, zu einer staatlichen Spionageanlage.

So etwas zwischen Tür und Angel zu verhandeln, ist eine Unverschämtheit. Das wird weder der grundstürzenden Bedeutung dieses Projekts, noch den behaupteten Notwendigkeiten für dieses Gesetz gerecht, schon gar nicht den Gefahren, die darin stecken.

Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird - dann arbeitet ein PC nicht nur, wie es sich gehört, für seinen Besitzer, er arbeitet auch für den, der den Trojaner geschickt hat - für den Geheimdienst, den Zoll oder die Polizei. Der Staat liest mit. Und der Staat kann auch noch am PC das Mikrofon und die Webcam einschalten. Der große Lauschangriff, über den so lange so erbittert diskutiert und gerungen wurde, ist, verglichen mit den neuen Möglichkeiten, ein lächerliches Unterfangen. Der große Computerangriff ist viel, viel größer. Es handelt sich nicht nur um einen Eingriff, es handelt sich um einen Einbruch in die Privatheit - und um einen Einbruch ins Grundgesetz.

Kann ein Richter Trojaner kontrollieren? Wohl kaum

Die Regeln, die für die "heimliche Infiltration" (so die Gesetzesbegründung) gelten sollen, sind vage und gummiparagrafenartig. Gewiss: Ein Richter soll kontrollieren. Kann er das? Kann er Trojaner, kann er Wanzen kontrollieren? Die juristischen Formeln, die ihm dazu an die Hand gegeben werden, sind in ihrer Labbrigkeit eines Rechtsstaats unwürdig. Und von den technischen Dingen, von der Ausstattung, die dem Staatstrojaner mitgegeben wird, versteht ein Richter leider nichts. Er ist kein Wanzen-TÜV.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor knapp zehn Jahren die Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich verboten, sondern versucht, sie rechtsstaatlich zu regeln. So, wie das jetzt geschehen soll, haben sich die Richter das nicht vorgestellt. Wenn das geplante Gesetz verabschiedet wird, ist das von Karlsruhe geschaffene "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" nicht mehr viel wert. Der Staatstrojaner frisst das Grundrecht auf.

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