Türkisches Internetgesetz ermöglicht sofortige Sperre von Internetseiten
Die Türkei hat Menschenrechte verletzt, indem sie die Videoplattform Youtube sperrte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet (PDF).
Wegen angeblicher Beleidigung des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk in einigen Clips auf Youtube war das Portal von türkischen Computern aus zwischen Mai 2008 und Oktober 2010 nicht mehr direkt zu erreichen. Das türkische Internetgesetz ermöglicht es, eine Internetseite sofort und ohne Anhörung der Betroffenen zu sperren.
Gegen den Staat hatten Serkan Cengiz, Yaman Akdeniz und Kerem Altıparmak geklagt. Alle drei lehren Jura an verschiedenen türkischen Universitäten. Ihr Argument: Die Sperrung von Youtube beschränke ihr Recht auf Freiheit, auf Informationen und ihre Möglichkeiten, diese zu empfangen und selbst zu vermitteln.
Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Menschenrechtsgerichtshof hat nun dazu festgestellt: Die Sperre verstößt gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention - das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es gebe keinerlei Legitimation, dass ein Staat seinen Bürgern den Zugang zum Internet (im vorliegenden Fall zu Youtube) verwehre. Der Videoplattform bescheinigte der Gerichtshof, vor allem in Bezug auf politische und soziale Angelegenheiten von besonderem Interesse zu sein. Youtube aktiviere Bürgerjournalismus.
Auch im vergangenen Jahr ging die Regierung wieder gegen Youtube und den Kurznachrichtendienst Twitter vor. Das neue europäische Urteil hat das Verfassungsgericht der Türkei bereits akzeptiert.