Rosenheim:Braut stolpert vor Hochzeit: Stadt Rosenheim soll Schmerzensgeld zahlen

  • Eine 34-jährige Frau ist auf einem Gehweg in Rosenheim gestürzt. Daraufhin verklagte sie die Stadt.
  • Solche Klagen haben meistens keine guten Aussichten auf Erfolg. Das Oberlandesgericht München sprach der Frau aber nun doch ein geringes Schmerzensgeld zu.

Von Andreas Salch

Die Vorbereitungen auf den schönsten Tag des Lebens endeten für eine Rosenheimerin recht unsanft. Ausgerechnet als sie ihr Hochzeitskleid in einem Brautmodengeschäft der Stadt abholen wollte, stürzte sie nahe der Ladentüre auf einem Gehweg und zog sich Prellungen, Verstauchungen und Abschürfungen an Beinen, Händen und Armen zu.

Der Sturz und seine Folgen führten zu einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen, der jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München sein vorläufiges Ende fand. Nach dem Unfall im April 2014 hatte die 34-Jährige die Stadt Rosenheim auf Schmerzensgeld verklagt.

Sie sei in einen Spalt entlang eines Kanaldeckels getreten, der sich auf dem Gehweg befinde, so die Frau. Der Spalt war 40 Zentimeter lang, zwei tief und fast zehn Zentimeter breit. Es handelte sich um eine Einfassung für Pflastersteine an dem Kanaldeckel, die aber fehlte.

Vor Gericht haben Klagen gegen Städte und Kommunen wegen einer sogenannten Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eher selten Erfolg. Nicht so im Fall der gestürzten Braut. In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein die Klage der 34-Jährigen noch als unbegründet abgewiesen. Fußgänger müssten "grundsätzlich Höhenunterschiede auf Gehwegen von zwei bis 2,5 Zentimeter hinnehmen", so das Gericht.

"Das darf so nicht sein", befand indes der Vorsitzende Richter des 1. OLG-Senats beim Betrachten der Bilder von der Unfallstelle. Gleichwohl kam es nur zu einem widerruflichen Vergleich. Die Stadt Rosenheim soll der Klägerin 1250 Euro zahlen. Ihre Hochzeit hatte die 34-Jährige trotz der Blessuren übrigens nicht verschieben müssen.

© SZ vom 09.12.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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