Beziehung zwischen Lehrer und Schülerin:Verbotene Liebe

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Ein Lehrer geht ein Verhältnis mit einer 15-jährigen Schülerin ein und wird aus dem Dienst entfernt. Jetzt hat der Mann aus dem Kreis Rosenheim auch das Berufungsverfahren verloren - obwohl er inzwischen mit der jetzt 21-Jährigen verheiratet ist.

Von Andreas Salch

Es ist bald sieben Jahre her, dass Hans B. und seine heutige Frau sich kennenlernten. Sie soll es gewesen sein, die ihm zuerst schöne Augen gemacht hat. Im Frühjahr 2007 kamen die beiden einander näher. Doch das hätte niemals passieren dürfen. Denn Hans B. war der Klassenleiter der damals erst 15 Jahre alten Lisa ( Name von der Redaktion geändert) an einer Schule im Landkreis Rosenheim. Hans B. wurde vom Dienst suspendiert, als das Verhältnis zu der Schülerin aufkam. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, also einer Person unter 16 Jahren. Der heute 38-Jährige soll das Mädchen beim Urinieren in seinem Opel Caravan fotografiert haben, um sich an Bildern sexuell zu erregen. Der Pädagoge bestreitet, die Fotos gemacht zu haben.

Da Hans B. Beamter ist, hatte die Affäre für ihn auch disziplinarrechtliche Folgen. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass er als Lehrer untragbar sei, und entfernte B. im Februar 2011 aus dem Dienst. Doch diese Entscheidung wollte der 38-Jährige nicht akzeptieren. Er wollte weiter Lehrer bleiben. Deshalb legte er am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof München Berufung ein. Auch Lisa, inzwischen 21 Jahre alt, kam mit zu der Verhandlung. Sie und Hans B. sind seit August 2011 verheiratet. Die Ehe mit seiner ersten Frau, mit der der 38-Jährige zwei Kinder hat, wurde geschieden.

Hans B. macht einen eher ruhigen und zurückhaltenden Eindruck. Doch er ist offenbar hartnäckig. Denn er legte nicht nur Berufung gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ein, sondern auch gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht Rosenheim. Dies führte sogar zu einem gewissen Erfolg. Zwar blieb es bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Gleichwohl sahen die Richter am Landgericht Traunstein von der Verhängung einer Strafe ab.

Hans B.s Anwalt, Michael Zimpel, begründete die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts am Dienstag damit, dass das Strafgericht Beweise nicht richtig gewürdigt habe. Deshalb gebe es keinen Grund, weshalb der Senat an das Strafurteil gebunden sei. Darüber, ob sein Mandant weiterhin Lehrer bleiben dürfe, müsse neu entschieden werden. Doch dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Disziplinarsenats nicht an. "Der Senat sieht keine Veranlassung, von den Feststellungen des Amtsgerichts Rosenheim abzuweichen", sagte der Vorsitzende, Richter Peter Läpple.

Die Fotos von Lisa im Auto von Hans B. hatte dessen erste Frau entdeckt. Glaubt man dem 38-Jährigen, war das Verhältnis damals aber wegen "finanzieller Gründe" bereits heillos zerrüttet. Als seine Frau die Fotos fand, habe sie das als willkommenen Anlass genommen, ihm noch eins mitzugeben, wie es B. vor dem Richter des Disziplinarsenats formulierte. Hans B. blieb gefasst bei seiner Aussage. Gleichwohl machte er keinen Hehl daraus, dass er seine Kinder vermisst. Er und seine erste Frau stritten noch um das Sorgerecht. Seine Frau wolle allein für die Kinder sorgen. Als Grund hierfür habe sie seine angeblichen "pädophilen Neigungen" ins Feld geführt.

Als sich Hans B. vor dem Amtsgericht in Rosenheim hatte verantworten müssen, war Lisa nicht zu einer Aussage bereit. Doch nun, vor dem Disziplinarsenat, wollte sie reden. Angesichts der erdrückenden Indizien wies Landesanwalt Martin Bayerle darauf hin, dass die 21-Jährige für diesen Fall unweigerlich eine Falschaussage zu machen drohe. "Es liegt dann nahe, eine Strafanzeige zu machen", betonte der Landesanwalt. Lisa sagte schließlich nicht aus.

Auch wenn die Beziehung zwischen Hans B. und Lisa weit mehr war als eine Liaison, den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs erschien der Fall deshalb keineswegs in einem milderen Licht. Durch das sexuelle Verhältnis zu der damals 15-Jährigen habe der Kläger ein eine schwere innerdienstliche Pflichtverletzung begangen, sagte Richter Peter Läpple. Deshalb bleibe es bei der "Höchtsmaßnahme", nämlich der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein Lehrer, der sich mit einer Schülerin einlasse, müsse sich im Klaren sein, dass damit seine berufliche Existenz auf dem Spiel stehe, sagte der Vorsitzende. Ein Verhältnis zu einer Schülerin könne der Staat nicht dulden. Welche Eltern, fragte der Richter, würden schon einem Lehrer trauen, von dem bekannt sei, dass er ein Verhältnis mit einer 15-Jährigen begonnen hat.

© SZ vom 13.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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