10-H-Regel:Die CSU hat bei den erneuerbaren Energien kein Konzept

Das erste Berger Windrad ist fertig

Projekte wie das bei Schäftlarn südlich von München sind mit der 10-H-Regel kaum noch zu realisieren.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausbau der Windkraft faktisch beendet, und auch die anderen Branchen stecken in der Krise.

Kommentar von Christian Sebald

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Ausbau der Windkraft in Bayern faktisch beendet. Wer nun ein Windrad im Freistaat aufstellen will, muss Riesenabstände von zwei Kilometern zu den nächsten Wohnsiedlungen einhalten. Solche Distanzen sind selbst im Flächenstaat Bayern nur an wenigen Stellen möglich.

Nach Inkrafttreten des Abstandsgesetzes der Staatsregierung sind 2015 denn auch nur noch 25 Bauanträge für Windräder eingereicht worden. Die 1500 neuen Windräder, welche die CSU bis 2021 in Bayern aufstellen wollte, sind so nicht erreichbar.

Dabei hatte die Windkraft zuletzt auch im vergleichsweise windschwachen Freistaat geboomt. 2014 wurden 154 Anlagen aufgestellt, 2015 waren es 143. Zwar liegt Bayern mit 937 Windrädern immer noch auf dem drittletzten Platz unter den Ländern. Aber es war dabei, den Anschluss zu schaffen, ohne zu "verspargeln", wie die Windrad-Gegner befürchten.

Nicht nur bei der Windkraft, sondern bei den erneuerbaren Energien überhaupt steht Ministerpräsident Horst Seehofer inzwischen ohne Konzept da. Auch die Photovoltaik ist stark rückläufig, seit die Förderung zusammengestrichen worden ist.

Die Biogas-Branche steckt ebenfalls tief in der Krise. Und der Ausbau der Wasserkraft kommt erst gar nicht in die Gänge. Dabei sind Seehofers Ankündigungen, massiv auf die erneuerbaren Energien zu setzen, doch erst fünf Jahre her.

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