Wiesbaden:Staatsgerichtshof befasst sich mit Klage zur Jagdverordnung

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Verlässt der Dachs im Winter seinen Bau? Wann bekommen Steinmarder ihre Jungen? Was frisst ein Waschbär? Vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden sind am Mittwoch...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Verlässt der Dachs im Winter seinen Bau? Wann bekommen Steinmarder ihre Jungen? Was frisst ein Waschbär? Vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden sind am Mittwoch Fragen diskutiert worden, die für das oberste hessische Gericht eher ungewöhnlich klingen. Verhandelt wurde eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen die Landesjagdverordnung, die 2016 in Kraft trat. Eine Entscheidung soll nach den Worten des Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Roman Poseck, am 12. Februar 2020 verkündet werden.

Die FDP-Fraktion kritisiert unter anderem die Schonzeiten für Waschbären, Marderhunde, Dachse und für junges Damwild als zu lang. Sie bemängeln außerdem, dass die Regelungen per Verordnung und nicht per Gesetz auf den Weg gebracht wurden. Die Landesjagdverordnung beschneide das Recht auf Eigentum über Gebühr und greife verfassungswidrig in das Jagdrecht ein, argumentieren die Liberalen. Die im Vergleich zu der vorangegangenen Regelung ausgeweiteten Schonzeiten könnten den Wert bestimmter Jagdpachten schmälern.

Vor dem Staatsgerichtshof ging es in der rund vierstündigen Beratung nicht nur um Fragen der Gesetzgebung und den in der Verfassung verankerten Schutz des Eigentums - sondern auch viel um Wildbiologie. Zur Diskussion rund um den Lebensraum des Rebhuhns merkte Präsident Poseck an, dies sei „sicherlich ein weites Feld“, das jedoch größtenteils außerhalb der verfassungsrechtlichen Bewertung liegen dürfte. Mit einer Entscheidung zum Jagdrecht betrete der Staatsgerichtshof „Neuland“.

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) verteidigte die Vorgaben der Jagdverordnung. Die Schonzeiten seien unter anderem wichtig, um Muttertiere und die Aufzucht der Jungen zu schützen. „Es geht nicht darum, die Jagd prinzipiell zu verhindern“, sagte sie. Die Jagd sei notwendig zum Artenschutz und zum Schutz des Eigentums. Die Schonzeiten in einer Verordnung - und nicht per Gesetz - zu regeln, habe sich bewährt. So könne das Land flexibler reagieren.

Hinz kündigte Lockerungen für die Jagd auf Waschbären an. Es gebe gute fachliche Gründe, dass junge Waschbären künftig ganzjährig bejagt werden dürfen, sagte sie während der Verhandlung. Seit Inkrafttreten der alten Verordnung habe sich hier die Einschätzung des Landes geändert, unter anderem sei der Waschbär inzwischen in die EU-weite Liste der invasiven Arten aufgenommen worden. Derzeit gilt in Hessen eine Schonzeit für junge und erwachsene Waschbären vom 1. März bis 31. Juli.

Die FDP-Fraktion hatte bereits im September 2016 ihre Klage gegen die Verordnung eingereicht, die neun Monate zuvor in Kraft getreten war. Die lange Zeitspanne bis zur mündlichen Verhandlung begründete Poseck unter anderem damit, dass beide Seiten Gutachten in Auftrag gegeben und lange Fristen in Anspruch genommen hätten. Außerdem habe sich der Staatsgerichtshof nach der Landtagswahl 2018 neu konstituieren müssen.

Die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Wiebke Knell, wertete es als „Teilerfolg“, dass Jungwaschbären der Ankündigung von Hinz zufolge bald wieder ganzjährig bejagt werden dürfen. „Gerade im Bereich der Raubwildbejagung von Waschbär und Fuchs müssen wir wieder zu Jagdzeiten zurückkehren, die dem Artenschutz dienen“, teilte sie mit. „Dieses Raubwild erbeutet nämlich größtenteils Tierarten, die geschützt werden müssen - wie Bodenbrüter, Feldhasen oder Kaninchen.“

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