Stuttgart:Gericht macht Druck für Fahrverbot auf alte Diesel

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Stuttgart (dpa/lsw) - Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württemberg nach einer neuerlichen Gerichtsentscheidung zwingend Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 5 festschreiben. Sollten diese Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt aufgenommen werden, drohen 10 000 Euro Zwangsgeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden. Ob es dann tatsächlich zu Fahrverboten für die betroffenen Dieselautos vom 1. September 2019 an kommt, sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler am Freitag.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württemberg nach einer neuerlichen Gerichtsentscheidung zwingend Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 5 festschreiben. Sollten diese Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt aufgenommen werden, drohen 10 000 Euro Zwangsgeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden. Ob es dann tatsächlich zu Fahrverboten für die betroffenen Dieselautos vom 1. September 2019 an kommt, sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler am Freitag.

Bisher hatte sich die grün-schwarze Landesregierung nur auf Fahrverbote für Diesel der Euronormen 1 bis 4 verständigt. Sie sollen vom nächsten Jahr an gelten. Ausnahmen sind vorgesehen. Ob später auch neuere Diesel einbezogen werden, macht die Regierung von der Wirkung des neuen Gesamtpakets zur Luftreinhaltung für Stuttgart abhängig. Es soll 450 Millionen Euro kosten und sieht unter anderem mehr Expressbuslinien und ein besseres Parkraummanagement in Stuttgart vor.

Stuttgart kämpft seit langem gegen viel zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Werte. Stickoxide sind Gase, die unter anderem die Atemwege und Augen reizen können. Die Umweltgifte entstehen bei vielen Verbrennungsvorgängen, im Straßenverkehr vor allem aus Dieselmotoren.

Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf das Land Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht auf einen „völlig unbestimmten“ späteren Zeitpunkt verschieben. „Die Ankündigung reicht nicht“, sagte Zeitler. Die Leipziger Richter (Februar 2018) und vor ihnen auch die Stuttgarter (Juli 2017) hätten entschieden, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Plan für saubere Luft aufzunehmen seien. Dafür habe das Land nun bis zum 31. August Zeit.

Gegen die Entscheidung (13 K 3813/18) vom Donnerstag ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim möglich.

Die CDU-Fraktion kündigte umgehend an: Für uns ist klar, dass wir dieses Mal alle Rechtsmittel nutzen müssen und wie angekündigt Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen werden, sagte Fraktionschef Wolfgang Reinhart. Die Grünen-Fraktion formulierte vorsichtiger: „Innerhalb der festgelegten Frist wird die grün-schwarze Koalition festlegen, ob sie beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegt.“ Der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun äußerte sich ähnlich.

Die CDU Baden-Württemberg machte erneut deutlich, dass sie Fahrverbote für Euro-5-Diesel vermeiden will. Die Landtags-FDP forderte die Regierung auf, unverzüglich Beschwerde in Mannheim einzureichen. „Fahrverbote sind weder verhältnismäßig noch angemessen. Es ist ein Unding, die Dieselfahrer auf diese Weise zu enteignen“, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Baden-Württemberg setzt sich beim Thema Fahrverbote nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe bewusst über Recht und Gesetz hinweg. „Ich muss Gerichtsentscheidungen auch beachten als Bürger“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das Land hingegen ignoriere die bisherigen Urteile, vor allem um die Autoindustrie nicht zu verärgern. Sollte Grün-Schwarz den neuerlichen Gerichtsbeschluss nicht umsetzen, werde die DUH weitere Rechtswege beschreiten.

Resch glaubt nach eigenen Worten nicht, dass die bisher geplanten Maßnahmen für bessere Luft in Stuttgart reichen, um die von der EU gesetzten Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte einzuhalten.

Ziel der DUH seien nicht flächendeckende Fahrverbote. Vielmehr solle der Gesetzgeber die Autohersteller zwingen, die Dieselautos technisch auf eigene Kosten nachzurüsten oder den Kauf rückgängig zu machen. Die Autobranche ist bisher nur bereit, die Software nachzurüsten. Technische Nachrüstungen älterer Diesel, sogenannte Hardware-Lösungen, lehnt sie ab.

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