Lüneburg:Urteil: Wasser für Reifenteststrecke teurer

Lüneburg (dpa/lni) - Wer eine Teststrecke zur Erprobung von Autoreifen bewässert, der muss einen deutlich höheren Wasserpreis zahlen, als etwa ein Bauer, der seinen Acker berieselt. So lautet die Quintessenz eines Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das am Mittwoch in einem Berufungsverfahren gegen den Autozulieferer Continental entschied und ein Klage abwies.

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Lüneburg (dpa/lni) - Wer eine Teststrecke zur Erprobung von Autoreifen bewässert, der muss einen deutlich höheren Wasserpreis zahlen, als etwa ein Bauer, der seinen Acker berieselt. So lautet die Quintessenz eines Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das am Mittwoch in einem Berufungsverfahren gegen den Autozulieferer Continental entschied und ein Klage abwies.

Der Fall bezieht sich auf die Reifenteststrecke Witze-Jeversen im Heidekreis. Die Kreisverwaltung hatte für 2015 die Berechnungskategorie geändert, was für den Streckenbetreiber einen zwölf Mal so hohen Gebührensatz zur Folge hatte. Summa summarum standen so für das Jahr 2015 65 000 Euro Gebühren an.

Vorher hatte der Kreis die Grundwasserentnahme in der günstigeren Kategorie „Beregnung und Berieselung“ berechnet und zwar zum Preis von 0,007 Euro pro Kubikmeter. Durch die Umstellung wurde nun 0,09 Euro pro Kubikmeter fällig, weil das Wasser „zu sonstigen Zwecken“ entnommen wurde. Aus Sicht des Gerichts sei unter dem Gebührentatbestand „Beregnung und Berieselung“ schon rein begrifflich nur die Verwendung des Grundwassers zur Bodenbewässerung zu verstehen, mit dem Ziel, das Pflanzenwachstum zu fördern.

„Hierzu gehört die Beregnung und Berieselung zu land- und forstwirtschaftlichen sowie erwerbsgärtnerischen Zwecken, soweit es sich dabei um erlaubnispflichtige und deshalb gebührenpflichtige Entnahmen handelt, nicht aber die Bewässerung einer Teststrecke“, hieß am Mittwoch in einer Pressemittelung des Gerichtes.

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