Lüneburg:Richter entscheiden über Wasserkosten für Reifenteststrecke

Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird sich mit der Bewässerung einer auch für die Erprobung von Autoreifen genutzten Teststrecke im Heidekreis beschäftigen. Dabei soll es am Mittwoch um die Frage gehen, ob das Grundwasser für "Beregnung und Berieselung" entnommen wird. Der Landkreis berechnet nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 2015 für die Anlage in Wietze-Jeversen anders als in den Jahren zuvor den mehr als zwölf Mal so hohen Gebührensatz für die Entnahme "zu sonstigen Zwecken".

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Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird sich mit der Bewässerung einer auch für die Erprobung von Autoreifen genutzten Teststrecke im Heidekreis beschäftigen. Dabei soll es am Mittwoch um die Frage gehen, ob das Grundwasser für „Beregnung und Berieselung“ entnommen wird. Der Landkreis berechnet nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 2015 für die Anlage in Wietze-Jeversen anders als in den Jahren zuvor den mehr als zwölf Mal so hohen Gebührensatz für die Entnahme „zu sonstigen Zwecken“.

Dagegen wehrt sich Autozulieferer Continental. Die Betreiber des sogenannten Contidroms dürfen jährlich 900 000 Kubikmeter nutzen. Für die 2015 laut Gericht entnommenen 727 407 Kubikmeter wurden dabei 9 Cent pro Kubikmeter berechnet, insgesamt waren das gut 65 000 Euro. Nach der alten Regelung wären es nur 0,7 Cent pro Kubikmeter gewesen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte im Februar vergangenen Jahres die Klage abgewiesen. Die Nutzung des Grundwassers zur „Beregnung und Berieselung“ sei zwar nicht auf die Landwirtschaft beschränkt, doch müsse das entnommene Wasser dabei auf unversiegelte und damit wasserdurchlässige Böden aufgetragen werden, befanden die Richter damals. Das sei bei der Bewässerung einer Teststrecke aber nicht der Fall, erklärten sie.

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