Lüneburg:OVG entscheidet über Bewässerungskosten für Teststrecke

Lüneburg (dpa/lni) - Mit der Bewässerung einer auch für die Erprobung von Autoreifen genutzten Teststrecke im Heidekreis beschäftigt sich heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Dabei geht es um die Frage, ob das Grundwasser für "Beregnung und Berieselung" entnommen wird. Der Landkreis berechnet nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 2015 für die Anlage in Wietze-Jeversen anders als in den Jahren zuvor den mehr als zwölf Mal so hohen Gebührensatz für die Entnahme "zu sonstigen Zwecken". Dagegen wehrt sich Autozulieferer Continental. Eine Entscheidung werde frühestens am Nachmittag fallen, sagte die Gerichtssprecherin in Lüneburg. Die Betreiber dürfen jährlich 900 000 Kubikmeter Wasser nutzen.

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Lüneburg (dpa/lni) - Mit der Bewässerung einer auch für die Erprobung von Autoreifen genutzten Teststrecke im Heidekreis beschäftigt sich heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Dabei geht es um die Frage, ob das Grundwasser für „Beregnung und Berieselung“ entnommen wird. Der Landkreis berechnet nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 2015 für die Anlage in Wietze-Jeversen anders als in den Jahren zuvor den mehr als zwölf Mal so hohen Gebührensatz für die Entnahme „zu sonstigen Zwecken“. Dagegen wehrt sich Autozulieferer Continental. Eine Entscheidung werde frühestens am Nachmittag fallen, sagte die Gerichtssprecherin in Lüneburg. Die Betreiber dürfen jährlich 900 000 Kubikmeter Wasser nutzen.

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