Kassel:Gericht erlaubt Menschenketten gegen Rodungen für A49

Die Justitia ist an einer Türscheibe angebracht. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbol)

Gegner der umstrittenen Rodungen für den Weiterbau der Autobahn 49 dürfen als Protestaktion Menschenketten auf der geplanten Autobahntrasse bilden. Das...

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Kassel (dpa/lhe) - Gegner der umstrittenen Rodungen für den Weiterbau der Autobahn 49 dürfen als Protestaktion Menschenketten auf der geplanten Autobahntrasse bilden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) am Donnerstag. Damit sei die Beschwerde des Anmelders der Versammlungen gegen eine anderslautende Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts teilweise erfolgreich gewesen, teilte ein VGH-Sprecher mit. Die Menschenketten, die sich unter anderem gegen die Waldrodungen für die Trasse richten, sind demnach für den (morgigen) Freitag sowie für kommenden Donnerstag bei Homberg (Ohm) geplant.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte laut Gericht die Versammlungen im Bereich der künftigen Streckenführung untersagt. In dem Gebiet wird derzeit gerodet oder es sind Baumfällarbeiten geplant. Dagegen erlaubte der VGH in seinem rechtskräftigen Beschluss „die Bildung von Menschenketten um Harvester, Hebebühnen, Räumgeräte und Baumhäuser“ an den betreffenden Tagen, allerdings in bestimmten Grenzen. Ein generelles Verbot „erweise sich voraussichtlich als rechtswidrig“, hieß es zur Begründung.

Den Protestierenden ist es damit erlaubt, auf einer festgelegten Fläche jeweils vor Beginn der Räumungs- und Rodungsarbeiten eine Stunde lang die Menschenkette zu bilden. Bereits gerodete Flächen sowie daran angrenzende Areale dürften bis zu einem Sicherheitsabstand von 120 Metern nicht betreten werden.

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