Stuttgart:FFH-Schutzgebiete sollen rechtsverbindlich festgelegt werden

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Grenzen der FFH-Schutzgebiete in Baden-Württemberg sind nun genauer erfasst. Zudem hat das Land konkretisiert, welche Tiere und Pflanzen wie zu schützen sind. FFH steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitat (Lebensraum). Rund 11,7 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind derzeit FFH-Schutzgebiete - das entspricht nach Angaben des Umweltministeriums vom Sonntag einer Fläche von 428 000 Hektar. Die europaweite FFH-Richtlinie hat zum Ziel, das Natur- und Kulturerbe in der Europäischen Union (EU) zu schützen und zu fördern.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Grenzen der FFH-Schutzgebiete in Baden-Württemberg sind nun genauer erfasst. Zudem hat das Land konkretisiert, welche Tiere und Pflanzen wie zu schützen sind. FFH steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitat (Lebensraum). Rund 11,7 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind derzeit FFH-Schutzgebiete - das entspricht nach Angaben des Umweltministeriums vom Sonntag einer Fläche von 428 000 Hektar. Die europaweite FFH-Richtlinie hat zum Ziel, das Natur- und Kulturerbe in der Europäischen Union (EU) zu schützen und zu fördern.

Nach Vorgabe der Europäischen Kommission müssen diese Areale rechtsverbindlich ausgewiesen werden. In jedem Regierungsbezirk können deshalb von Montag an entsprechende Verordnungen eingesehen werden. Anregungen und Bedenken dazu können bis zum 8. Juni vorgebracht werden, wie das Ministerium mitteilte. Jede Stellungnahme werde geprüft, und man erhalte eine Antwort. Die Verordnungen sollen bis Jahresende in Kraft treten.

Im Südwesten zählen etwa das Wurzacher Ried, der Südschwarzwald, der Stromberg oder die Rheinauen zu den FFH-Schutzgebieten.

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