Münster:Oberverwaltungsgericht: Keine Entscheidung zur Jagdabgabe

Münster (dpa/lnw) - Eine obergerichtliche Entscheidung zur Jagdabgabe bleibt vorerst aus. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster endete am Donnerstag eine Berufungsverhandlung gegen einen Abgabe-Bescheid ohne Beschluss. Das OVG sollte prüfen, ob eine seit 2014 in Nordrhein-Westfalen geltende Sonderabgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. In der Verhandlung am Donnerstag äußerte der Senat Zweifel daran, wie ein Gerichtssprecher sagte. Daraufhin hob der beklagte Rhein-Sieg-Kreis den fraglichen Bescheid auf.

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Münster (dpa/lnw) - Eine obergerichtliche Entscheidung zur Jagdabgabe bleibt vorerst aus. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster endete am Donnerstag eine Berufungsverhandlung gegen einen Abgabe-Bescheid ohne Beschluss. Das OVG sollte prüfen, ob eine seit 2014 in Nordrhein-Westfalen geltende Sonderabgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. In der Verhandlung am Donnerstag äußerte der Senat Zweifel daran, wie ein Gerichtssprecher sagte. Daraufhin hob der beklagte Rhein-Sieg-Kreis den fraglichen Bescheid auf.

Auch weitere Jäger waren wegen der Abgabe am OVG in Berufung gegangen. Auch in diesen Fällen wurden schon zuvor die Bescheide von den beklagten Behörde aufgehoben.

Jäger müssen in Nordrhein-Westfalen seit 2014 eine jährliche Gebühr zahlen, um jagen zu dürfen. Derzeit liegt die Gebühr für Erwachsene bei 45 Euro.

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