Köln:Kohl-Richter bringt Entschädigungsfall vor Bundesgerichtshof

Köln (dpa) - Im Streit um eine Rekordentschädigung für den gestorbenen Altkanzler Helmut Kohl geht dessen Witwe Maike Kohl-Richter in Revision. "Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen", teilte ihr Anwalt Thomas Hermes am Dienstag mit.

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Köln (dpa) - Im Streit um eine Rekordentschädigung für den gestorbenen Altkanzler Helmut Kohl geht dessen Witwe Maike Kohl-Richter in Revision. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen“, teilte ihr Anwalt Thomas Hermes am Dienstag mit.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Kohl-Richter keinen Anspruch auf die von ihrem Mann erstrittene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro hat. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske unter Verweis auf frühere BGH-Urteile. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Kurz zuvor hatte ihm das Landgericht Köln die Entschädigung zugesprochen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

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