Hirnforschung:Solln und Sühne

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Schläger wie die von Solln werden trotz psychischer Störungen für ihre brutale Tat verantwortlich gemacht. Doch manche Hirnforscher und auch Juristen bezweifeln, dass das richtig ist. Brauchen wir ein neues Strafrecht?

Markus C. Schulte von Drach

Jedes Mal, wenn ein furchtbares Verbrechen geschehen ist, stellt man sich die Frage nach dem Warum. Wieso haben die Schläger von Solln ihr Opfer Dominik Brunner angegriffen und so lange geschlagen und getreten, bis der Mann tot war? Warum haben sie sich nicht besonnen, sich bewusst gemacht, wie böse ihre Tat ist - und aufgehört?

Vor Gericht wird immer wieder eine weitere Frage gestellt, die den Opfern, den Angehörigen und überhaupt den meisten Menschen wie eine Provokation erscheinen muss: Konnten die Täter nicht anders? Gerade wenn es um Verbrechen geht, die starke Emotionen auslösen - dazu gehören zum Beispiel auch Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen - fällt es schwer zu akzeptieren, dass diese Frage - die Frage nach der Schuldfähigkeit - vor Gericht diskutiert wird.

Auch den beiden brutalen U-Bahn-Schlägern von München, die 2007 einem Rentner lebensgefährliche Kopfverletzungen zugefügt hatten, wurde diese Frage gestellt - und wie in den allermeisten Fällen mit ja beantwortet. Die jungen Männer wurden zu langen Haftstrafen verurteilt - wegen ihrer "erbarmungslosen, an roher Gesinnung nicht zu übertreffenden Attacke", wie der Richter erklärte.

Trrauer um Dominik Brunner

Trauer um Dominik Brunner. Kann man die Schläger von Solln für seine brutale Tötung verantwortlich machen?

(Foto: Reuters)

Doch gerade solche Fälle "roher Gesinnung" belegen, wie problematisch der Umgang mit Straftätern im Wechselspiel zwischen Gesetz, Schuld, Strafe, Verantwortung und wissenschaftlicher Erkenntnis ist.

"Keine tiefgreifenden Störungen"

Deutschlands Strafgesetzbuch (§§ 20, 21) geht davon aus, dass manche Täter "wegen einer krankhaften seelischen Störung" oder einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" unfähig sind, "das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln" - sie sind rechtlich gesehen ohne Schuld oder vermindert schuldfähig.

Das klingt in den Ohren mancher Bürger, als wolle man gerade besonders brutale Verbrechen entschuldigen oder den Täter gar in Schutz nehmen. Doch das ist ein Irrtum. Gilt ein solcher Täter als Gefahr für die Allgemeinheit, so kann er gemäß § 63 zum Maßregelvollzug in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Und dort bleibt er bis Gutachter zu der Überzeugung kommen, dass er harmlos ist.

Doch in den meisten Fällen wird von vorneherein keine verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit festgestellt. So wurden auch die beiden U-Bahn-Schläger für voll schuldfähig erklärt, weil laut psychologischen Gutachten "keine tiefgreifenden psychiatrischen Störungen" vorlagen.

Allerdings beobachteten die Experten Eigenschaften wie eine weitgehend verfestigte dissoziale Persönlichkeit, festgefahrene Neigungen zu delinquenten Handlungen, Entwicklungsstörungen, Alkohol- und Drogenprobleme, Ich-Bezogenheit, Impulsivität, Probleme, Regeln zu akzeptieren, Mangel an Interesse und Verständnis für andere Menschen, schwache soziale Intelligenz sowie ungehemmte, jähzornige Aggression insbesondere in Konfliktsituationen. Selbst die Anklage gab zu, die katastrophalen Umstände ihrer Jugend kämen strafmildernd in Betracht.

Wie dissoziale Persönlichkeitsstörungen entstehen, lesen Sie auf Seite 2.

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