Erfurt:Tiefensee: Hälfte der EU-Regionalförderung für Innovationen

Thüringen will etwa jeden zweiten Euro, den das Land von der EU für Regionalentwicklung bekommt, in Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft...

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Erfurt (dpa/th) - Thüringen will etwa jeden zweiten Euro, den das Land von der EU für Regionalentwicklung bekommt, in Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stecken. Das kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Donnerstag in Erfurt an. Insgesamt erhalte der Freistaat im Zeitraum 2021 bis 2027 für Regionalentwicklung aus Brüssel knapp 1,1 Milliarden Euro. Damit bleibe das Geld aus dem EU-Fonds „Treiber für Wachstum und Beschäftigung in Thüringen“, so der Minister.

Der Einsatz der EU-Regionalgelder in den kommenden Jahren wird laut Ministerium in einem Programm geregelt, das nach Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern in Thüringen der EU-Kommission zur Genehmigung vorliegt. „Wir hoffen, schnell grünes Licht aus Brüssel zu bekommen, um die Verzögerungen beim Start in die neue Förderperiode aufholen zu können“, erklärte Tiefensee. Verzögerungen seien wegen langwieriger Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene entstanden.

Einen zweiten Schwerpunkt lege die EU-Förderung im Zeitraum bis 2027 auf die Verringerung von CO2-Emissionen. Das Spektrum reiche von energetischer Gebäudesanierung, energieeffizienten Verfahren in der Wirtschaft bis zum Öffentlichen Nahverkehr. Dafür seien etwa 35 Prozent der Gelder in Thüringen vorgesehen - rund 380 Millionen Euro. Dritter Schwerpunkt sei eine nachhaltige Stadtentwicklung mit einem Anteil von elf Prozent und damit 120 Millionen Euro in den kommenden Jahren.

In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 hatte Thüringen aus dem Regionalfonds knapp 1,2 Milliarden Euro bekommen. Mehr als 94 Prozent davon seien bewilligt und gut 55 Prozent bisher ausgezahlt, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es seinen unter anderem fast 1900 Firmen bei Investitionen in ihre Wettbewerbsfähigkeit unterstützt worden.

© dpa-infocom, dpa:211125-99-142456/2

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