Düsseldorf:Spätrömisches Gräberfeld: Gericht stoppt Bauwünsche

Düsseldorf/Duisburg (dpa/lnw) - Ein spätrömisches Gräberfeld hat in Duisburg die Bauabsichten eines Investors durchkreuzt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite des Denkmalschutzes und lehnte eine Grabungserlaubnis für ein Wohnungsbauunternehmen ab, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte (Az. 28 K 2554/16).

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Düsseldorf/Duisburg (dpa/lnw) - Ein spätrömisches Gräberfeld hat in Duisburg die Bauabsichten eines Investors durchkreuzt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite des Denkmalschutzes und lehnte eine Grabungserlaubnis für ein Wohnungsbauunternehmen ab, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte (Az. 28 K 2554/16).

Die Eigentümerin mehrerer Grundstücke im linksrheinischen Duisburg-Rheinhausen hatte in einem weiteren Verfahren dagegen geklagt, dass die Flächen in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen werden. Auch diese Klage wies das Gericht zurück (Az. 28 K 2786/16).

„Dort befindet sich ein spätrömisches Gräberfeld aus dem 4. Jahrhundert“, sagte Martin Vollmer-König, Abteilungsleiter Denkmalschutz beim LVR - Amt für Bodendenkmalpflege für das Rheinland. Das habe eine Sondierung des Geländes ergeben. Bei einer Bebauung, so fürchten die Denkmalschützer, könnten die Gräber zerstört werden. Ausgrabungen seien dort allerdings bislang nicht geplant.

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