Münster:Sonderabfall-Zwischenlager: Klage zurückgenommen

Im Streit um unangekündigte Kontrollen eines Zwischenlagers für Sondermüll hat der Betreiber seine Klage im Berufungsverfahren zurückgezogen. Nach Angaben eines...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um unangekündigte Kontrollen eines Zwischenlagers für Sondermüll hat der Betreiber seine Klage im Berufungsverfahren zurückgezogen. Nach Angaben eines Sprechers des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster ist damit das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Düsseldorf wirkungslos. Zu den Gründen der Klagerücknahme in der Verhandlung am Freitag machte das Gericht keine Angaben (Az.: 8 A 513/19).

Die Entsorgungsfirma hatte gegen eine unangekündigte Überprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 10. Juli 2018 geklagt. Die Kontrolleure machen sich im Rahmen des Immissionschutzes regelmäßig ein Bild von der Anlage. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben und entschieden, dass das nicht angekündigte Betreten und fotografieren auf einem Grundstück in Mülheim an der Ruhr rechtswidrig war. Dieses Urteil ist nach der Rücknahme der Klage jetzt bedeutungslos.

© dpa-infocom, dpa:210827-99-993438/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: