Modellbau:Volkswagen scheitert gegen Spielzeugfirma

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Stein des Anstoßes: Eine maßstabsgetreu verkleinerte Ausgabe des "Bulli". (Foto: oh)

Volkswagen verlangte von einer Spielzeugfirma Lizenzgebühren für einen Nachbau des VW-Bulli und machte Markenschutz geltend. Doch das Landgericht Hamburg lehnte die Klage ab.

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Die Stellungnahme der Volkswagen AG kommt schmallippig daher. Zu besagtem Gerichtsverfahren äußere man sich nicht, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Nur so viel ganz grundsätzlich: Der Autokonzern sei immer "um faire und außergerichtliche Lösungen bemüht". Was aus seiner Sicht bedeutet, dass die Hersteller von Spielzeug- und Modellautos gefälligst Lizenzgebühren an Volkswagen bezahlen sollen, wenn sie Autos aus der Modellpalette des Konzerns im Miniaturformat nachbauen und verkaufen. Doch die Bereitschaft dazu könnte bei den Spielwarenfirmen angesichts eines aktuellen Urteils des Landgerichts Hamburg rapide sinken.

Nach fünf Jahren Verfahrensdauer hat die 15. Zivilkammer eine Markenrechts-Klage von Volkswagen gegen die Firma Model Car World mit Sitz im hessischen Flörsheim abgewiesen. Das Unternehmen stellt Miniaturfahrzeuge ab 40 Euro aufwärts her, detailgetreue Nachbauten der großen Originale. Streitpunkt mit Volkswagen ist eine maßstabsgetreu verkleinerte Ausgabe des VW Bus vom Typ T 1, im Volksmund "Bulli" genannt, die Model Car World gleich in mehreren Ausfertigungen im Sortiment hat. Volkswagen machte geltend, das Fahrzeug sei als räumliche 3-D-Marke geschützt und wer es nachbauen und verkaufen wolle, müsse dafür einen Lizenzvertrag abschließen und Gebühren an Volkswagen bezahlen.

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Der Streit an sich ist nicht neu. Immer wieder gehen Autohersteller gegen Spielzeug- und Modellbaufirmen mit entsprechenden Forderungen vor. Nicht selten scheuen die in der Regel kleinen Unternehmen rechtliche Auseinandersetzungen mit den Fahrzeugkonzernen und geben klein bei. Und das, obwohl bereits 2010 der Nürnberger Hersteller Autec ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes erstritten hat, das ihm erlaubt, den sogenannten Opel-Blitz originalgetreu auf Spielzeugmodellen verwenden zu dürfen. Auf diese Entscheidung verwiesen nun im Streit zwischen Volkswagen und Modell Car World auch die Hamburger Richter in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Bereits 2008 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg sinngemäß entschieden, Spielzeug sei nun einmal die Abbildung der Erwachsenenwelt im Kleinen. Und wer diese nachbaue, dürfe dies auch originalgetreu tun.

Klaus Kiunke von der Firma Model Car World, die den Rechtsstreit gegen VW gewonnen hat. (Foto: Bartosz Wolotowski/oh)

Volkswagen hatte vor Gericht mit dem Marken- und Designschutz für den Bulli argumentiert. Dahinter steckt gewissermaßen der Vorwurf der Trittbrettfahrerei, denn Modellbauer profitieren wirtschaftlich von den Leistungen der VW-Designer und -Entwickler. Volkswagen machte geltend, Model Car World verletze das Recht des Autoherstellers, selbst Miniaturausgaben des Bulli zu vertreiben und führe Kunden in die Irre. Denn die könnten ja glauben, das Modelauto sei ein Lizenzprodukt von Volkswagen.

Das Hamburger Landgericht folgte dieser Sichtweise nicht. Die Markenrechte von Volkswagen seien nicht verletzt, entschied es. Klaus Kiunke, Geschäftsführer von Model Car World, sprach von "einer Art Grundsatzentscheidung", von der die gesamte Branche profitiere. "Der juristische Trick, den Designschutz eines Autobauers in einen 3-D-Markenschutz in die Spielwarenwelt auszudehnen, ist gescheitert." Wobei sich das allerdings noch erweisen wird. Denn gegen des Urteil ist Berufung möglich und ob Volkswagen die zweite Instanz anrufen wird, ließ die Sprecherin auf Anfrage offen.

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