Automobilindustrie:EU-Kommission wirft BMW, Daimler und VW illegale Absprachen vor

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Neuwagen stehen auf einem Verladeplatz nahe Michendorf. Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. (Foto: Ralf Hirschberger/dpa)
  • BMW, Daimler und VW hätten illegale Absprachen zu Abgaseinrichtungen getroffen. So lautet das vorläufige Urteil der EU-Kommission.
  • Damit hätten sie Innovationen blockiert und den Verbrauchern die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen.
  • Die Konzerne können sich noch verteidigen und die Vorwürfe potenziell ausräumen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.

Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit.

Die Konzerne können sich noch verteidigen und die Vorwürfe potenziell ausräumen, so die EU-Kommission. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe. Die EU-Kommission untersucht den Fall seit 2017.

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Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handelt.

Das habe nichts mit dem Abgasskandal zu tun, hieß es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.

BMW bestreitet die Vorwürfe

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen.

Die Autokonzerne regieren ganz unterschiedlich auf das vorläufige Urteil der EU-Kommission. BMW bestreitet die Vorwürfe: Es habe keine Preis- oder Gebietsabsprachen zu Lasten von Kunden oder Lieferanten gegeben, erklärte das Unternehmen. Der Autohersteller kritisierte das Vorgehen der Kommission: "Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen", hieß es in der Stellungnahme. Laut BMW ging es bei den Gesprächen mit Daimler und VW im Kern um die Verbesserung von Technologien zur Abgasnachbehandlung. Auf BMW könnte auch der größte Anteil einer solchen Kartellstrafe lasten, eben weil die Münchner nicht als Kronzeugen angetreten waren und auch nicht antreten wollen.

Daimler rechnet nicht mit Bußgeld

Deswegen geht Daimler davon aus, kein Bußgeld zahlen zu müssen: "Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld", teilte der Autobauer mit.

VW hat angekündigt, eine Beschwerde zu prüfen. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind".

© SZ.de/dpa/fued/lüü - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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