Wiesbaden:Volksbegehren für Verkehrswende in Hessen vorerst geplatzt

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Tarek Al-Wazir (Grüne), Verkehrsminister von Hessen. (Foto: Hannes P. Albert/dpa/Archivbild)

Die hessische Landesregierung hat das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz als nicht verfassungskonform eingestuft. Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne)...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische Landesregierung hat das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz als nicht verfassungskonform eingestuft. Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) kündigte am Mittwoch in Wiesbaden trotz der Ablehnung an, die Gespräche mit den Initiatoren fortzusetzen. Ziel des Volksbegehrens war ein Verkehrswendegesetz, mit dem die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerecht gestaltet werden soll. Dazu sollten unter anderem Radwege, Fußwege und vor allem Bus und Bahn stark ausgebaut werden.

Die Vertrauenspersonen der Initiative reagierten mit großer Enttäuschung. Wenn das Volksbegehren ähnlich wie viele kommunale Bürgerentscheide zuvor juristisch ausgehebelt werde, schwäche das die verfassungsmäßig vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten durch direkte Demokratie in Hessen nachhaltig. Die Lesart der Landesregierung könne nicht als stichhaltig erkannt werden. Daher werde erwogen, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten. Auch die Landtagsopposition reagierte mit großer Kritik auf die Entscheidung der schwarz-grünen Koalition.

Die Landesregierung habe den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen, erklärte der Verkehrsminister die Entscheidung. Die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgehe und durch Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt werde. Zudem werde in dem Entwurf mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert, das verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten zuvor mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften beim Landeswahlleiter vorgelegt, mindestens mussten es 43 728 sein. Nach ihren Angaben hatten über 70 000 Wahlberechtigte das Volksbegehren für ein hessisches Verkehrswendegesetz unterzeichnet.

Nach Angaben des Grünen-Politikers wurde jenseits der juristischen Diskussion bereits vergangene Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen. Diese Gespräche würden fortgesetzt, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen, versicherte Al-Wazir.

© dpa-infocom, dpa:220928-99-932975/3

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